Karlsruhe (pm/dpa/svs) – Nach einem Vogelgrippe-Nachweis an einem Graureiher in Karlsruhe gibt es auch drei Verdachtsfälle im Zoo. Aktuell werden Proben der toten Tiere – zwei Hawaiigänse und ein Pelikan – im Friedrich-Löffler-Institut untersucht. Um andere Zoovögel zu schützen, wurden einige Tiere nach drinnen gebracht. Das Exotenhaus wurde vorübergehend für Besucher gesperrt.
Der Zoo Karlsruhe beginnt umgehend mit Schutzmaßnahmen für den weiteren Vogelbestand. Das Exotenhaus wird vorübergehend für die Zoogäste gesperrt. Viele weitere Vogelarten, die im Außenbereich leben, werden ebenfalls geschützt. Einige werden in Innenbereiche gebracht, manche Volieren werden so abgehängt, dass kein Eintrag durch Wildvögel erfolgen kann. Als Vorsichtsmaßnahme, um keine weiteren Wildvögel anzulocken, wurde bereits im vergangenen Dezember entschieden, Stadtgarten- und Schwanensee vorerst nicht wieder zu befüllen.
Auch in den einzelnen Revieren des Zoos gibt es seit Wochen bereits Schutzmaßnahmen, die jetzt nochmals verschärft werden. „Die Vogelgrippe ist bei Wildtieren weit verbreitet. Bislang hatten wir immer Glück, dass es die eigenen Bestände bei uns im Zoo nicht getroffen hat. Falls sich die Verdachtsfälle bestätigen, hoffen wir jedoch, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet“, sagt Zoodirektor Matthias Reinschmidt.
Bei einem in der Günther-Klotz-Anlage gefundenen Graureiher hat sich der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Das Tier war Anfang vergangener Woche entdeckt worden und musste wegen schwerer Krankheitssymptome eingeschläfert werden. Die Untersuchungen im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe sowie dem Friedrich-Löffler-Institut erbrachten dieselbe Diagnose – der Reiher litt an „hochpathogener aviärer Influenza“, auch bekannt als Geflügelpest.
Die Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest gilt als hoch. Anfang des Monats wurde die Geflügelpest bei einem Greifvogel in Donaueschingen und bei einer Rothalsgans im Tierpark in Heidelberg nachgewiesen. Geflügelhalter sollten deshalb auf strikte Sicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen achten. Sie wurden aufgerufen, Vorkehrungen gegen einen möglichen Eintrag des Virus über Schuhe und Kleidung in die eigene Tierhaltung zu treffen. Gefahren durch Kontakt mit Wildvögeln könnten durch engmaschige Zäune mit Überdachung und durch Stallhaltung deutlich verringert werden. Je nach Gefahrenlage wurde eine Stallpflicht nicht ausgeschlossen.
In mehreren Gemeinden in den Kreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen muss Hausgeflügel schon im Stall bleiben. Grund war der Fund eines kranken Mäusebussards mit neurologischen Störungen, bei dem das hochansteckende Geflügelpest-Virus H5N1 nachgewiesen wurde. Das schwerstkranke Tier wurde getötet. Nach Funden infizierter Schwäne im November bei Donaueschingen und weiterer betroffener Tiere hatten die Landratsämter Schutzmaßnahmen verhängt. Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Seit Mitte Oktober wurden nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts infizierte Vögel unter anderem auch in Rheinland-Pfalz, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg gefunden.