Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk/msch) – Die baden-württembergische Landesregierung will den Alkoholausschank unter freiem Himmel insbesondere aufgrund des hohen Andrangs an Glühweinständen im Land verbieten. Man werde ein flächendeckendes Alkoholverbot in die nächste Corona-Verordnung aufnehmen, kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha an. Die Kommunen sollten das schon zum 3. Advent umsetzen.
Lucha hatte bereits am Montag im Radioprogramm „SWR Aktuell“ für ein solches Verbot geworben. „Wir haben jetzt gerade am Wochenende in den großen Innenstädten gesehen, dass im Prinzip die Weihnachtsmärkte über die Hintertür kommen, dass wir Riesenschlangen an Glühweinständen hatten“, hatte der Minister gesagt. „Das kann und darf nicht sein.“ Die Verkaufsstände seien Anziehungspunkte, und die Kunden hielten sich dort beispielsweise nicht mehr an Abstandsregeln. Auch an den Buden in der Karlsruher Innenstadt hatte es am Wochenende zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Vorschriften gegeben.
Doch nicht nur Glühweinstände werden von der neuen Regelung betroffen sein. Auch die angrenzende Gastronomie hat den weihnachtlichen Punsch vielerorts angeboten. Das Ausschankverbot betrifft auch sie. Nicht betroffen sind hingegen Supermärkte und Diskounter, da sie keine Alkoholika ausschenken, sondern diese lediglich geschlossen verkaufen.
Die Landesregierung stellte am Dienstag eine erhebliche Verschärfung der Maßnahmen gegen die Pandemie im Südwesten in Aussicht. Man werde noch diese Woche für Regionen mit mehr als 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen drastische Maßnahmen beschließen müssen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Er hoffe, dass die Maßnahmen für die extremen Hotspots Anfang nächster Woche in Kraft treten könnten. Bislang sei nur Pforzheim davon betroffen. Auch ein harter Lockdown nach den Weihnachtsfeiertagen rücke näher. Das sei gut denkbar, so Kretschmann weiter.