Karlsruhe (pm/tk) – Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe ändern die Regeln für Schwarzfahrer. Fahren ohne Fahrschein verjährt künftig nach einem Jahr, statt wie bisher nach drei Jahren.
Der Aufsichtsrat der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) hat eine Neuregelung zum Umgang mit Schwarzfahrern im Stadtgebiet beschlossen. Bisher war es so geregelt, dass bei eine Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen erfolgte, wenn ein Fahrgast innerhalb von drei Jahren dreimal ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurde.
Der Aufsichtsrat der VBK hat nun entschieden, dass dieser bisherige strafantragsrelevante Zeitraum von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird.
Weiterhin gilt selbstverständlich, daß jeder Fahrgast, der ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn erwischt wird, 60 Euro Buße zahlen muss. Die Neuregelung ändert auch nichts daran, daß es bei mehrmaligen Schwarzfahren um einen Straftatbestand handelt, betonen die VBK.