Region (ms) – Verkleidete Kinder, geschnitzte Kürbisse und … leider auch beschädigte Häuser. Vandalismus gehört an manchen Stellen leider zu Halloween dazu. Aber was tun, wenn man betroffen ist? Wir klären es mit der Referentin für Sachversicherung bei der DEVK Heike Wolff.
Dazu zählen die Graffiti-Schäden oder auch beschädigte Fenster und Türen, weil tatsächlich jemand versucht hat, in das Gebäude einzubrechen. Auch zum Beispiel durch Feuerwerkskörper zerstörte Briefkästen.
Auf jeden Fall sollte eine Beschädigung der örtlichen Polizeidienststelle gemeldet werden. Falls das Grundstück über eine Kamera überwacht wird und da Täter drauf zu sehen sind, sollte dieses Bildmaterial auf jeden Fall der Polizeidienststelle auch zur Verfügung gestellt werden. Oftmals hilft es auch, sich mit Nachbarn auszutauschen, da tatsächlich auch in der Nachbarschaft meistens dann Schäden an Gebäuden festgestellt werden können.
In den meisten Fällen werden die Schäden von der Gebäudeversicherung getragen. Dabei ist darauf zu achten, dass beispielsweise auch Graffiti mit abgedeckt ist. Wer zur Miete wohnt sollte schnellstens den Vermieter informieren, damit er alles Weitere in die Wege leiten kann. Ob eine Gebäudeversicherung besteht können Mieter ganz leicht mit einem Blick auf die Nebenkostenabrechnung rausfinden. Die Beiträge werden hier dort in den Nebenkosten mit aufgeführt.