Baden-Baden/Rastatt (dpa/lk) – Die Ehe war schon seit längerem zerrüttet – doch dann endete sie tödlich. Seit Mitte Mai wird dem Mann am Landgericht Baden-Baden der Prozess gemacht für den mutmaßlichen Mord an seiner Frau. Der Verteidiger sieht die Lage etwas anders. Wie wird das Landgericht Baden-Baden entscheiden?
Einen Monat nach Prozessbeginn will das Landgericht Baden-Baden am Mittwochnachmittag sein Urteil über das tödliche Ende einer Ehe verkünden. Ein 37-Jähriger muss sich seit Mitte Mai dort verantworten, weil er seine Frau ermordet und ihren Liebhaber mit einem Messer verletzt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft wertet das als Mord und gefährliche Körperverletzung. Sie hat eine lebenslange Haftstrafe gefordert und will, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Dann wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Der Verteidiger plädierte hingegen auf Totschlag: Aus seiner Sicht war weder das Opfer ahnungslos noch war die Tat heimtückisch, weil der Mann seiner Frau gedroht habe. Das Strafmaß überließ er dem Gericht.
Der Syrer, der bis zuletzt schwieg, soll am 20. September 2020 die Tür zur Wohnung der getrennt lebenden Ehefrau in Rastatt eingetreten haben. Mit dem Messer habe er die 36-Jährige getötet. Der Liebhaber sei mit mehreren Schnittverletzungen geflüchtet. Die Polizei nahm den Verdächtigen am selben Tag am Bahnhof in Rastatt fest. Das Paar hatte nach damaligen Angaben der Ermittler schon früher gestritten. Erst am Abend vor der Tat war demnach Anzeige gegen den Mann erstattet worden, die Polizei erteilte ihm einen Platzverweis.
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