Bellheim (pol/lk) – Gleich drei Täter haben am Dienstagmittag versucht, Schokolade im Wert von über 500 Euro aus einem Supermarkt in Bellheim zu stehlen.
Für ihr Vorhaben verwickelte einer der Männer die Kassiererin in ein Gespräch. Seine beiden Komplizen versuchten währenddessen, den mit Schokolade überfüllten Einkaufswagen heimlich an der Kasse vorbei zu schieben.
Die Schokodiebe ahnten bei ihrem geschickten Versuch jedoch nicht, dass direkt hinter ihnen ein Polizeibeamter in seiner Freizeit stand, der das ganze Treiben beobachten konnte. Als er sich als Polizist zu erkennen gab, flüchteten die Täter, konnten von ihm aber schnell eingeholt und gestellt werden. Gegen die 41- Jährigen wurden Strafverfahren eingeleitet.
Der Polizeidienst endet nämlich nicht unbedingt nach Feierabend. Laut Paragraph 163 der Strafprozessordnung haben die Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich „Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“ Das heißt: Ein Polizeibeamter außer Dienst kann sich quasi jederzeit in den Dienst versetzen und hoheitliche Maßnahmen durchführen.