Horb am Neckar (pm/tk) – Die Deutsche Telekom buddelt einfach drauf los: Kaum war eine Baustelle in der Horber Panoramastraße beendet, kam der nächste Bagger und hinterließ ungestopfte Löcher. Eine Baugenehmigung hatte die Telekom dafür nicht.
Ende September 2024 wurde nach dem Aufbringen der Asphaltdeckschicht die Panoramastraße wieder für den (Anlieger-)Verkehr freigegeben. Leider musste die Stadtverwaltung kurz darauf feststellen, dass die Straße keine zwei Wochen später durch eine ungenehmigte Aufgrabung der Deutschen Telekom Technik in einem Randbereich der Straße wieder aufgerissen wurde. Diese Maßnahme erfolgte ohne Genehmigung und ohne Wissen der Stadt Horb am Neckar.
Die Störung, die zu dieser Aufgrabung führte, konnte noch am selben Tag behoben werden. Die Neuasphaltierung steht jedoch noch aus, ebenso wie die Reparatur einer Stelle im Gehweg, die bereits vor Abschluss der Bauarbeiten behoben wurde. Die Stadtverwaltung hat das von der Telekom beauftragte Unternehmern angewiesen, den Straßenaufbau kurzfristig und fachgerecht wiederherzustellen.
Die Stadtverwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass die Behinderungen nicht im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der Stadt stehen. Auch bei der Firma Lupold Straßen- und Tiefbau GmbH, die den Ausbau der Panoramastraße durchführt, sind mehrfach Beschwerden eingegangen, weil fälschlicherweise angenommen wurde, dass die derzeitigen Aufgrabungen auf angebliche „Schlechtleistungen“ dieser Firma zurückzuführen seien. Auch dies ist unzutreffend.
Die Stadt Horb prüft derzeit Regressansprüche gegen die Deutsche Telekom Technik wegen der ungenehmigten Grabungsarbeiten.