Damit gilt der Mann nicht als vorbestraft. Doch das kann sich ändern, den dem geständigen Angeklagten werden ähnliche Attacken in Berlin auf das Bundeskanzleramt und das Innenministerium zur Last gelegt
In dem Prozess in Karlsruhe ging es nur um den Vorfall von Montagnachmittag. «Noch im Gespräch mit den Bundespolizeibeamten holte der Angeklagte eine mit einem Stein und Fäkalien gefüllte Plastiktüte hervor und warf diese unvermittelt gegen die Scheibe der Pforte des Bundesverfassungsgerichts», hieß es. Durch den Wurf seien Lamellen eines Sonnenschutzrollos verbogen sowie eine Sicherheitsverglasung beschädigt worden.
«Der Angeklagte ist in jüngster Zeit mehrfach mit ähnlichen Delikten in Erscheinung getreten, unter anderem vor kurzem mit einer ähnlichen Attacke gegen das Bundeskanzleramt», teilte das Gericht mit. Am Freitag soll er am Innenministerium, am Sonntag am Bundeskanzleramt aufgefallen sein. Der Mann habe auch diese Taten eingeräumt und gesagt, er habe Aufmerksamkeit für eine von ihm betriebene Verfassungsbeschwerde erregen wollen.