Pforzheim (pol/jal) – In der Nacht des 4. Mai brach aus bislang ungeklärter Ursache ein 46-jähriger in seiner Wohnung in der Durlacher Straße in Pforzheim zusammen. Reanimationsmaßnahmen des hinzugezogenen Rettungsdienstes blieben erfolglos, sodass der Mann verstarb.
Der Verstorbene war im Laufe des Tages in einem Krankenhaus in Pforzheim wegen einer Erkrankung behandelt worden. Eigenen Angaben zufolge hatte sich der Mann zudem bei einem Treppensturz verletzt. Entgegen dem Anraten der Ärzte entließ sich der Mann trotz bestehender Lebensgefahr selbst aus dem Krankenhaus.
Im Rahmen der Überprüfung durch das Polizeipräsidium Pforzheim, ob ein nicht natürlicher Tod vorliegt, gab die Lebensgefährtin des Verstorbenen an, dass kein Treppensturz ursächlich für die Verletzungen sei. Sie vermute ein Einwirken durch Polizeibeamte vier Tage zuvor.
Bei der Überprüfung der Angaben der Lebensgefährtin wurde festgestellt, dass der Verstorbene am 29. April einer Personenkontrolle unterzogen worden war. Bei dieser wurden bei ihm Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt. Am Folgetag suchte der Betroffene das Polizeirevier Pforzheim-Nord auf und forderte die Herausgabe der bei ihm sichergestellten Beweismittel. Dem Mann wurde nach Angaben der beteiligten Polizeibeamten ein Platzverweis erteilt, welchem er nicht nachgekommen sei. Hieraufhin sei er nach vorheriger Androhung unter Anwendung unmittelbaren Zwanges aus dem Revier geschoben worden und im Eingangsbereich gestürzt. Nachdem er keine Verletzungen geltend gemacht habe und auch keine festgestellt worden seien, habe sich der Betroffene von der Örtlichkeit entfernt.
Durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob der Anfangsverdacht einer Straftat besteht.
Die bisherigen Überprüfungen und die Angaben der Ärzte des Krankenhauses deuten derzeit auf die langjährige Suchtmittelabhängigkeit und den hieraus resultierenden gesundheitlichen Zustand des Mannes als Todesursache hin. Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Sturz und dem Todesgeschehen scheint daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben. Im Zuge der Vorermittlungen soll die vom Amtsgericht Pforzheim angeordnete Obduktion nicht nur eine eindeutige Klärung dieser Frage sowie der Todesursache, sondern auch Aufschluss über etwaige körperliche Verletzungen des Geschädigten erbringen. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft in Pforzheim übernahm das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Bearbeitung des Vorgangs.