Mildes Urteil nach tödlichem Raserunfall wird Fall für BGH

Todesraser von Gaggenau: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

17. Oktober 2024 , 18:56 Uhr

Gaggenau (dpa/svs) – Nach dem vergleichsweise milden Urteil gegen einen 21-Jährigen, der sich in Gaggenau-Ottenau ohne Führerschein und noch dazu bekifft ans Steuer eines Autos setzte und eine Frau totfuhr, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde mit, die auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert hatte.

Dreieinhalb Jahre

Stattdessen verurteilte das Landgericht Baden-Baden den Mann aber unter anderem wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht zu dreieinhalb Jahren Haft. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil überprüfen.

Der damals 20-Jährige hatte im Januar in Gaggenau (Landkreis Rastatt) vor einer Polizeikontrolle fliehen wollen. Der Mann, der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, fuhr den Angaben nach mit mehr als 100 Stundenkilometern bei erlaubtem Tempo 30 davon. An einer Kreuzung habe er die Kontrolle über das Auto seines Vaters verloren, das mit einer Passantin zusammenstieß. Die 72-Jährige wurde dabei so schwer verletzt, dass sie gut einen Monat später im Krankenhaus starb.

Todesraser entschuldigt sich

Der 21-Jährige hatte die Tat eingeräumt und um Verzeihung gebeten. Das Gericht orientierte sich mit dem Urteil an der Forderung der Verteidigung, die sich wegen der Unreife des Mannes für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgesprochen hatte. Der Richter bezeichnete das Verhalten des Angeklagten am Mittwoch zwar als «rücksichtslos». Jedoch habe bei seiner Fahrt kein Tötungsvorsatz vorgelegen.

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