Statt wegen Mordes hat das Landgericht Baden-Baden einen 21-Jährigen, der sich ohne Führerschein ans Steuer setzte und eine Frau totfuhr, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung bezeichnete der Richter das Verhalten des Angeklagten zwar als «rücksichtslos». Ein Tötungsvorsatz habe aber bei seiner Fahrt nicht vorgelegen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert.
Eine Polizeistreife hatte den damals 20-Jährigen im Januar in Gaggenau im Landkreis Rastatt kontrollieren wollen. Der Mann, der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, ergriff den Angaben nach mit mehr als Tempo 100 die Flucht. Beim Abbiegen an einer Kreuzung habe er die Kontrolle über das Auto verloren, sei auf einen Fußgängerweg geraten, wo der Wagen mit einer Passantin zusammenstieß. Durch die Wucht des Aufpralls verletzte sich die 72-Jährige so schwer, dass sie gut einen Monat später im Krankenhaus starb.
Der 21-Jährige hatte die Tat eingeräumt und um Verzeihung gebeten. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich erneut. Das Gericht orientierte sich mit dem Urteil an der Forderung der Verteidigung, die sich wegen der Unreife des Mannes für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgesprochen hatte. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, war zunächst unklar.