Milde Strafe nach tödlichem Unfall bei Flucht vor Polizei

Todesraser von Gaggenau muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

16. Oktober 2024 , 12:44 Uhr

Gaggenau (dpa/svs) – Ohne Führerschein und unter Drogen überfährt ein junger Mann auf der Flucht vor einer Kontrolle eine Frau in Gaggenau-Ottenau. Eine lange Strafe wegen Mordes steht im Raum. Doch das Gericht entscheidet anders. Der 21-Jährige wird nach Jugendstrafrecht verurteilt und muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Kein Tötungsvorsatz

Statt wegen Mordes hat das Landgericht Baden-Baden einen 21-Jährigen, der sich ohne Führerschein ans Steuer setzte und eine Frau totfuhr, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung bezeichnete der Richter das Verhalten des Angeklagten zwar als «rücksichtslos». Ein Tötungsvorsatz habe aber bei seiner Fahrt nicht vorgelegen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert.

Mit Tempo 100

Eine Polizeistreife hatte den damals 20-Jährigen im Januar in Gaggenau im Landkreis Rastatt kontrollieren wollen. Der Mann, der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, ergriff den Angaben nach mit mehr als Tempo 100 die Flucht. Beim Abbiegen an einer Kreuzung habe er die Kontrolle über das Auto verloren, sei auf einen Fußgängerweg geraten, wo der Wagen mit einer Passantin zusammenstieß. Durch die Wucht des Aufpralls verletzte sich die 72-Jährige so schwer, dass sie gut einen Monat später im Krankenhaus starb.

Entschuldigung im Gerichtssaal

Der 21-Jährige hatte die Tat eingeräumt und um Verzeihung gebeten. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich erneut. Das Gericht orientierte sich mit dem Urteil an der Forderung der Verteidigung, die sich wegen der Unreife des Mannes für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgesprochen hatte. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, war zunächst unklar.

Anzeige
Gaggenau Gaggenau-Ottenau Gefängnis Haft Landgericht Baden-Baden Todesfahrer Tödesraser

Das könnte Dich auch interessieren

17.10.2024 Todesraser von Gaggenau: Staatsanwaltschaft legt Revision ein Gaggenau (dpa/svs) - Nach dem vergleichsweise milden Urteil gegen einen 21-Jährigen, der sich in Gaggenau-Ottenau ohne Führerschein und noch dazu bekifft ans Steuer eines Autos setzte und eine Frau totfuhr, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde mit, die auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert hatte. 16.10.2024 Urteil gegen Todesraser von Gaggenau erwartet Baden-Baden (dpa/lsw) - Ohne Führerschein setzt sich ein junger Mann in Gaggenau ins Auto. Auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle verursacht er einen Unfall - eine Fußgängerin kommt ums Leben. Im Mordprozess plädiert die Staatsanwaltschaft auf lebenslang. 11.09.2024 Todesraser von Gaggenau: «Bereue es sehr» Baden-Baden (dpa/svs) - Er rast ohne Führerschein durch die Stadt und erfasst eine Frau. Die Passantin stirbt später. Nun steht der Mann wegen Mordes vor Gericht. Dort erklärt er sich. «Das hatte ich zu keinem Zeitpunkt gewollt», sagte der Angeklagte vor dem Landgericht Baden-Baden. 28.07.2024 Geflüchteter Mörder aus Bruchsaler Gefängnis gefasst Bruchsal/Germersheim (dpa/tk) - Neun Monate nach seiner Flucht bei einem Ausgang im pfälzischen Germersheim ist ein verurteilter Mörder aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal gefasst worden.