Todesraser von Gaggenau: «Bereue es sehr»

11. September 2024 , 16:42 Uhr

Er rast ohne Führerschein durch die Stadt und erfasst eine Frau. Die Passantin stirbt später. Nun steht der Mann wegen Mordes vor Gericht. Dort erklärt er sich.

In Handschellen

In Handschellen wird der Angeklagte in den Gerichtsaal geführt. Gegen den 21-Jährigen hat in Baden-Baden ein Mordprozess begonnen. Er soll ohne Führerschein und unter Einfluss von Cannabis auf der Flucht vor der Polizei einen tödlichen Unfall verursacht haben. «Das hatte ich zu keinem Zeitpunkt gewollt», sagte der Angeklagte in einer von seiner Anwältin verlesenen Erklärung vor der Jugendkammer des Landgerichts.

«Ich bereue es sehr, was passiert ist», erklärte der Mann demnach. Er denke, dass es besser gewesen wäre, gar nicht erst ins Auto zu steigen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 20-Jährigen unter anderem Mord in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor.

Angeklagter: Wollte Autofahren üben

Der Mann, der nach Angaben des Gerichts deutscher und türkischer Staatsangehöriger ist, sei an einem Samstag im Januar mit dem Auto seines Vaters unterwegs gewesen. Laut der Erklärung hatte er an diesem Nachmittag Autofahren üben wollen. Zuvor sei er schon mehrere Male mit seinem Vater auf dem Verkehrsübungsplatz in Karlsruhe gewesen. Am Tag der Tat sei sein Vater nicht zu Hause gewesen.

Eine Polizeistreife wollte nach Angaben der Staatsanwaltschaft den Mann in Gaggenau (Landkreis Rastatt) kontrollieren. In der Erklärung betonte der 21-Jährige, er habe daraufhin Panik bekommen und befürchtet, durch die Kontrolle die Chance auf einen Führerschein zu verlieren. Dass er einfach weiterfuhr, sei eine «Kurzschlussreaktion» gewesen.

Flucht mit mehr als 100 Kilometern die Stunde

Trotz Lichthupe, akustischer Hupe, Blaulicht und dem Haltesignal «Stopp Polizei» soll der Angeklagte laut der Staatsanwaltschaft vor den Beamten mit dem Auto geflüchtet sein. Dabei sei er mit über 100 Kilometern pro Stunde bei erlaubtem Tempo 30 deutlich zu schnell gefahren.

An einer Kreuzung habe der damals 20-Jährige beim Abbiegen die Kontrolle über den Wagen verloren. Dieser sei auf einen Fußgängerweg geraten und habe dort eine Frau erfasst. Die Passantin wurde durch die Wucht des Aufpralls so schwer verletzt, dass sie gut einen Monat später im Krankenhaus starb. Das Auto überschlug sich und beschädigte eine Bushaltestelle und einen Zaun.

Er rauchte vor der Tat einen Joint

Am Tag der Tat stand der Angeklagte unter dem Einfluss von Cannabis. Das bestätigte laut Staatsanwaltschaft ein Bluttest. Der 21-Jährige selbst gab an, einige Stunden vor Fahrtantritt einen Joint geraucht zu haben. Von dem habe er aber nichts mehr gespürt. Bei einer Befragung am ersten Prozesstag räumte er ein, im Januar oft mehrere Joints täglich geraucht zu haben.

Nach dem Unfall habe er vergeblich versucht, die verletzte Passantin im Krankenhaus ausfindig zu machen und sich nach ihr zu erkundigen, hieß es in der schriftlichen Äußerung des Mannes. Außerdem überlegte er demnach, ihr Blumen zu schicken – habe sich dann aber nicht getraut.

Mehrere Jahre Haft möglich

Wenn ein Angeklagter mit einer Tat mehrere Strafgesetze verletzt, wird von einer Tateinheit gesprochen. Die Strafe wird nach dem Gesetz bestimmt, bei dem die schwerste Strafe droht. Das Gericht könnte den Angeklagten, der mit seinen damals 20 Jahren als Heranwachsender gilt, daher zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verurteilen.

Das Landgericht hat bislang fünf Fortsetzungstermine im September und im Oktober angesetzt. Ein Urteil könnte die Kammer frühestens Mitte Oktober sprechen.

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