Bad Wildbad (pm/lk) – Die Polizei hat in Bad Wildbad einen Hund beschlagnahmt, der Opfer von Tierquälerei geworden sein soll. Vorausgegangen war eine Anzeige der Tierschutzorganisation PETA.
Mitte Januar soll der Tierschutzorganisation PETA Videomaterial eines Tierquälers aus Bad Wildbad zugespielt worden sein. Das berichtet die Organistaton in einer Mitteilung. Auf dem Handyvideo sei ein Mann zu sehen, der seinen Hund mehrfach von einer Brücke in die eiskalte Enz geworfen und ihn „Arschloch“ genannt hat. Damit habe er demonstrieren wollen, was der Hund alles könne. Der Hund habe jedoch sichtlich mit der Strömung des Flusses zu kämpfen gehabt und es kaum an der steilen Böschung aus dem Wasser geschafft. PETA habe umgehend die Polizeibehörde Bad Wildbad sowie das Veterinäramt Kreis Calw informiert. Das verstörende Video finden Sie auf der Homepage von PETA.
Mit einer Spezialeinheit sei es noch am selben Tag gelungen, den Hund zu retten. PETA hat laut Mitteilung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen erstattet und fordert ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für den Täter. „Wir danken den Behörden, dass sie in dem Fall des misshandelten Hundes so schnell und konsequent durchgegriffen haben. Er wurde absichtlich und wiederholt in Lebensgefahr gebracht. Menschen, die Tieren derart Gewalt antun, dürfen nicht länger fühlende Lebewesen in ihrer Obhut haben“, so Jana Hoger von PETA.
Tierquälerei ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Fachleute aus Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren unser aller Aufmerksamkeit verlangen. Denn der Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes weiß zu berichten: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“