Teile des Karlsruher Passagehofs werden zur Fußgängerzone

01. September 2023 , 03:04 Uhr

Karlsruhe (pm/svs) – In Karlsruhe sollen sich die Bürger und auch Touristen wohlfühlen und dafür tut die Stadt einiges. Ab sofort gibt es in Teilen des Passagehofs in der Innenstadt eine Fußgängerzone.

Private Spende machts möglich

Aufgrund der positiven Resonanz zum Reallabor im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat im Februar 2023 die Weiterentwicklung des Passagehofs entschieden: Die Stadt wandelt ihn am Freitag, 1. September, zur Fußgängerzone um. Dank einer privaten Spende der Karlsruherin Antonia Heine erhält der Hof auch neue Sitzmöbel und zusätzliche Begrünung, die zum Verweilen einladen. Die rechtlichen Grundlagen dazu hat der Gemeinderat in seiner Juli-Sitzung geschaffen.

Was bedeutet die neue Fußgängerzone konkret?

Die Einrichtung der Fußgängerzone erfolgt unter folgenden Regelungen:

Lieferverkehr von 8 bis 11 Uhr werktags

In dieser Zeit kann Lieferverkehr in der gesamten Fußgängerzone zur Be- und Entladung einfahren. Die Poller an den Ein- und Ausfahrten werden entsprechend getaktet. Die Einfahrt erfolgt, wie bisher auch, über die westliche Zufahrt in der Akademiestraße. Die Ausfahrt ist ausschließlich über die östliche Polleranlage möglich. Außerhalb der Lieferzeiten können Anlieferungen über die nahegelegenen Lieferzonen im nördlichen Passagehof und der Akademiestraße erfolgen.

Zufahrt über Akademiestraße

Die Zufahrt in die Akademiestraße über die Karlstraße ist Kraftfahrzeugen untersagt. In der gesamten Akademiestraße findet in der Folge nur noch Einrichtungsverkehr von Ost nach West statt. Für den Radverkehr gilt diese Regelung nicht.

Berechtigte und Sondererlaubnisse

Berechtigte, die einen Token oder Zugangscode besitzen, können mit ihren Kraftfahrzeugen jederzeit über die westliche Polleranlage (Akademiestraße) einfahren. Sondererlaubnisse wie beispielsweise für Umzüge oder Handwerksarbeiten können Anliegerinnen und Anlieger bei der Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramts beantragen. Rettungskräfte, Polizei und Feuerwehr sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge
haben jederzeit uneingeschränkte Zufahrt zum Passagehof.

Nicht mehr erlaubt ist

Parken von Kraftfahrzeugen

Die bestehenden Stellplätze und Lieferzonen erfahren eine Umgestaltung, um für den Aufenthalt von Passantinnen und Passanten zu dienen. Die zwei ausgewiesenen Stellplätze für Menschen mit Behinderung werden unweit in den nördlichen Passagehof verlegt, wie bereits im Reallabor getestet.

Radfahren

Fahrradabstellanlagen sind an den Ein- und Ausgängen des Passagehofes vorgesehen.

Um die Umgestaltung sichtbar zu machen, ist eine Bodenbemalung geplant. Mit der Bodengrafik soll der kreative Charakter des Passagehofs im öffentlichen Raum erlebbar und ihn zu einem ganz besonderen Ort in der Innenstadt werden.

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