Die Zahlen belegen laut den Experten der Bertelsmann Stiftung, dass Baden-Württemberg den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch bis 2023 nicht für jedes Kind, dessen Eltern einen Bedarf haben, einlösen könne. «Das ist in doppelter Hinsicht untragbar: Die Eltern werden bei der Betreuung ihrer Kinder nicht unterstützt, während Kindern ihr Recht auf professionelle Begleitung in ihrer frühen Bildung vorenthalten wird», sagte Kathrin Bock-Famulla, Expertin für frühkindliche Bildung bei der Stiftung.
Die Kommunen im Südwesten hatten zuletzt im Sommer Alarm geschlagen, weil der Rechtsanspruch wegen des dramatischen Fachkräftemangels faktisch nicht mehr erfüllt werden könne. Sie forderten das Land auf, die Sonderregeln für den Personalschlüssel und die Gruppengröße aus der Corona-Zeit zu verlängern. «Die Reduzierung von Öffnungszeiten, Schließung von Gruppen und der Abbau von Plätzen ist in weiten Teilen Baden-Württembergs bereits heute bittere Realität», erklärten Gemeinde-, Städte- und Landkreistag damals. Für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern ist das Land zuständig