Stuttgart (dpa/lk) – In Baden-Württemberg tritt am Mittwoch die Corona-Warnstufe in Kraft. Die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen hat am Dienstag den zweiten Werktag in Folge den Wert von 250 überschritten, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart mitteilte. Damit gelten künftig wieder strengere Regeln vor allem für Ungeimpfte. Gesundheitsminister Manne Lucha sagte : „Die Lage in den Krankenhäusern ist angespannt.“ Die Impfung sei der Weg aus der Pandemie.
In der Warnstufe müssen Ungeimpfte in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, Messen, Museen, Theater, Kinos, Schwimmbäder oder Restaurants, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Den PCR-Test müssen die Ungeimpften selbst bezahlen und er darf nicht älter als 48 Stunden sein. Im Freien ist dort künftig ein 3G-Nachweis gefordert, dann genügt aber meist ein Schnelltest. Zudem sehen die strengeren Regeln wieder eine Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt und fünf weitere Personen vor. Geimpfte und Genese sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zählen nicht dazu.
„Die erste kritische Marke ist erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen. Dort liegen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patienten mit einem schweren Verlauf. Es ist deshalb klar, dass wir mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müssen. Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems. Die Einschränkungen dienen aber auch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Denn wenn die Auslastung der Krankenhäuser zunimmt, müssen auch wieder Operationen, Krebsbehandlungen oder andere nicht zeitlich kritische Eingriffe in den Krankenhäusern verschoben werden. Die Lösung ist deshalb eindeutig: Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie.“
Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucher und Beschäftigte. Damit gilt nun wieder sowohl für Kunden als auch Angestellte die Maskenpflicht, auch wenn ein Betrieb nur Geimpfte oder Genesene einlässt. Die generelle Maskenpflicht mit Ausnahmen etwa beim Essen und Trinken im Restaurant bleibt bestehen. Das gilt aktuell auch für Diskotheken. Konkret würde das erneut eine Maskenpflicht auf der Tanzfläche bedeuten.
Die Warnstufe der Corona-Verordnung tritt in Kraft, wenn die Zahl der Corona-Patienten an zwei Werktagen in Folge den Wert von 250 erreicht oder die Zahl der Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner, die innerhalb einer Woche in Kliniken eingewiesen wird, an fünf Werktagen in Folge auf den Wert von 8 oder darüber steigt. Bereits am Freitag der vergangenen Woche war die für die Warnstufe erforderliche Auslastung der Intensivbetten mit 259 erstmals erreicht. Da das Wochenende und ein Feiertag folgten, wurde die Warnstufe trotz der weiter steigenden Intensivbettenbelegung erst am Dienstag ausgerufen. Damit die strengeren Regeln wieder außer Kraft treten, müssen die Werte an fünf Werktagen in Folge unter der festgelegten Schwelle bleiben. Nach wie vor ist in Baden-Württemberg fast jeder Dritte nicht vollständig geimpft. Die Impfquote liegt laut Robert-Koch-Institut bei 64,9 Prozent. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg lag am Montag bei 189,3 nach 195,7 am Sonntag.
https://www.die-neue-welle.de/karlsruhe/was-die-drohende-warnstufe-fuer-die-menschen-im-land-bedeutet