Rastatt (dpa/lk) – Der Wildvogelauffangstation Fingermann in Rastatt droht ein Aufnahmeverbot für Wildvögel. Der Streit mit dem Landratsamt schwelt weiter.
Das Landratsamt halte offensichtlich an der Absicht fest, ein solches Verbot für drei Jahre zu verhängen, teilte der Anwalt der Vogelschützer, Klaus-Eckhard Walker, am Mittwoch mit. Laut Landratsamt ist der Ausgang hingegen offen. Man plane zwar „aufgrund wiederholt festgestellter Mängel unterschiedlicher Art eine weitere verwaltungsrechtliche Anordnung zu erlassen“, hieß es von dort. Was für einen Inhalt diese genau haben werde, stehe aber noch nicht fest, erläuterte ein Sprecher der Behörde.
Der Streit zwischen der Wildvogelauffangstation Fingermann und den Behörden schwelt seit zwei Jahren. In einer früheren Anordnung hatte das Landratsamt unter anderem bereits verfügt, dass die Käfige ordentlich ausgestattet sein müssten. „Dem sind die Besitzer der Station nachgekommen“, sagte Walker. „Ein Aufnahmestopp wäre unverhältnismäßig und das Ende der Auffangstation.“
Am vergangenen Montag hatte dazu eine Anhörung im Landratsamt stattgefunden. Wann nun die neue Anordnung kommen wird, ist nach Worten des Landratsamtsprechers noch nicht klar. Erst müssten sich die beteiligten Stellen, darunter das Veterinäramt, noch beraten und abstimmen. Die Auffangstation gibt es eigenen Angaben zufolge seit 28 Jahren.
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