Streit um bienenfreundlichen Garten in Karlsruhe

27. April 2022 , 06:54 Uhr

Karlsruhe (dpa/lsw) – Ein Öko-Imker streitet sich seit geraumer Zeit mit der Stadt Karlsruhe über insektenfreundliche Trockenmauern und Hochbeete. Im Kern geht es um Landschaftsschutz versus Naturschutz. Der Imker will im Zweifel vor Gericht ziehen.

Stadt fordert Zerstörung eines blühenden Gartens

Das zuständige Liegenschaftsamt hingegen sieht in den etwa einen halben Meter hohen Steinmauern und Hügelbeeten eine „illegale topographische Veränderung“, die in ihrer Dimension so nicht genehmigungsfähig sei, wie ein Sprecher der Stadt Karlsruhe auf Anfrage sagte. „Das muss auf ein verträgliches Maß reduziert werden.“ Denn das Problem ist nach Worten der Behörden – involviert ist auch das Umweltamt -, dass das etwa 640 Quadratmeter große Grundstück im Karlsruher Stadtteil Wolfartsweier im Landschaftsschutzgebiet Oberwald Rißnert liegt. „Wenn wir da nicht einschreiten, sieht es bald überall so aus“, sagte der Stadtsprecher.

Widersprüchliche Regelungen

Imker Marc La Fontaine empört das. „Was ich hier betreibe, ist Insektenschutz in seiner pursten Form“, sagt er. In seinem Pachtvertrag steht wörtlich: „Die Anlage von Nistgelegenheiten, Futter- und Wasserplätzen und naturnaher Kleinstlebensräume (Teich, Trockenmauer u.ä.) ist erwünscht.“ Nichts anderes habe er gemacht, sagt La Fontaine. „Wie sollen eine Trockenmauer und Tierhabitate entstehen, wenn dies als Verstoß dann geahndet wird?“, fragt er sich. Im Vertrag steht aber ebenfalls, dass etwa die „Errichtung von Baulichkeiten jeder Art“ einer Genehmigung des Bauordnungsamtes und der Zustimmung des Liegenschaftsamtes bedürfen. Das sei nicht geschehen, monieren die Behörden.

Naturschützer sind ratlos

Für den Nabu ist die Gemengelage nicht ganz einfach. „Aus Naturschutzsicht wäre es sehr schade, wenn zurückgebaut wird“, sagt Artur Bossert, Vorsitzender der Nabu-Gruppe Karlsruhe. Bei einer Begehung des Grundstückes im März sei man sehr angetan gewesen von dem, was dort entstanden sei, die Arbeit des Imkers sei wichtig. Aber wenn die rechtliche Situation den von La Fontaine geschaffenen Biotopen entgegenstehe, seien auch Naturschützern die Hände gebunden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz hat ebenfalls Verständnis für beide Seiten. „Es ist nachvollziehbar, dass für das Liegenschaftsamt hier die Grenzen der Umgestaltung überschritten sind“, sagt Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer vom BUND Mittlerer Oberrhein. Gleichwohl sei es aber wichtig, dass auf solchen Grundstücken auch Möglichkeiten für Artenschutz eingeräumt würden.

Mit Händen und Füßen wehren

Seinen Behördenärger hat La Fontaine jedenfalls nicht einem Beamten der Stadt im Außeneinsatz zu verdanken, sondern einer privaten Anzeige. Gegen den bis Ende des Monats geförderten Rückbau seiner Mauern und Beete wehrt er sich mit Händen und Füßen und hat Widerspruch eingelegt. „Hundertprozentig ziehe ich sonst vor Gericht“, sagt der Imker. Der Nabu Karlsruhe könnte sich eine Ausnahmegenehmigung für das Grundstück vorstellen. Nach Auskunft der Stadt will das Liegenschaftsamt in den nächsten Tagen vor Ort das Gespräch mit La Fontaine suchen.

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