Region (pm/lk) – Neues Vorgehen bei der Kontaktpersonennachverfolgung in den Gesundheitsämtern in der Region. Corona-Positive und Kontaktpersonen erhalten künftig keinen Anruf mehr. Die Behörden konzentrieren sich nur noch auf Risikogruppen und lokale Ausbrüche. Infizierte sollten eigenverantwortlich handeln.
Angesichts der sprunghaft steigenden Zahl von Corona-Fällen in Baden-Württemberg rufen Gesundheitsämter die meisten infizierten Menschen und deren Kontaktpersonen künftig nicht mehr direkt an. Das müsse ein Erkrankter selbst übernehmen, kündigte das Gesundheitsministerium am Freitag an. Das sogenannte „individuelle Fallmanagement“ werde im ganzen Südwesten eingestellt, um die Ämter zu entlasten. Vielen Behörden seit es nicht mehr möglich gewesen, zeitnah Kontakte von Betroffenen – zum Beispiel aus dem Restaurant, dem Kino oder von Geburtstagsfeiern – zu informieren. Mit diesem Vorgehen weicht das Sozialministerium von seiner bislang harten Linie ab.
Gesundheitsämter sollen sich daher stärker auf den Schutz von Risikogruppen zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern, Kitas und Schulen sowie auf das Management von größeren Ausbrüchen konzentrieren, teilte das Ministerium weiter mit. „Oberstes Ziel ist es, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen“, sagte der Amtschef des Sozialministeriums, Uwe Lahl. Er betonte allerdings, die Quarantäne sei für Ungeimpfte nach wie vor vorgeschrieben. Da positive Fälle an die Gesundheitsämter vermeldet würden, wüssten die Behörden Bescheid. Den Strategiewechsel hatte das Ministerium bereits im Sommer angekündigt und nun in einer Konferenz mit den örtlichen Gesundheitsämtern abgestimmt.
„Die Nachverfolgung bindet sehr viel Zeit und Personal und verliert, je später sie erfolgt, zunehmend ihre Wirksamkeit im Kampf gegen die Pandemie“, bestätigt Brigitte Joggerst vom Gesundheitsamt des Enzkreises. Sie appellierte „dringend an die Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen“, sich nach einem positiven Test auch zurückzuziehen. Denn die Quarantänepflicht für positiv Getestete bleibt auch weiterhin bestehen, und zwar unabhängig davon, ob das Gesundheitsamt anruft oder nicht: „In vielen Fällen weist schon der den Abstrich nehmende Arzt die Betroffenen auf diese Pflicht hin“, ist Joggerst sicher. Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel – auch wenn er oder sie Kontaktperson ist – nicht in Quarantäne.