Pforzheim (dpa/dk) – Das Amtsgericht Pforzheim hat einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen einen Beschuldigten der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) erlassen. Laut Direktor Oliver Weik wurde eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Wird der Strafbefehl akzeptiert, gilt der Betroffene als vorbestraft.
In einem zweiten Ermittlungsverfahren wird einem weiteren Beschuldigten Volksverhetzung in mehreren Fällen und Billigung von Straftaten vorgeworfen. Im Januar 2024 wurden hierzu Kirchenräume in Pforzheim und eine Privatwohnung in Leipzig durchsucht.
Die BKZW wird seit Mai 2023 vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt geführt. Der Fokus liegt auf der massiven Abwertung von Homosexuellen und der Ablehnung demokratischer Willensbildung. Laut Verfassungsschutzbericht werden in Predigten gewaltbefürwortende Aussagen und antisemitische sowie verschwörungsideologische Elemente verbreitet.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Amtsgericht Pforzheim haben mit diesen Maßnahmen auf die verfassungsfeindlichen Tendenzen der BKZW reagiert. Weitere Verfahren und Durchsuchungen könnten folgen, um das Ausmaß der Verstöße zu klären und zu ahnden.