Bruchsal (pm/dk) – In Bruchsal gibt es wohl einen Schwarzstorch – oder vielleicht sogar mehrere? Das könnte jetzt sogar Auswirkungen auf das geplante Windkraftkonzept der Stadt haben.
In den vergangenen Wochen meldeten Bürgerinnen und Bürger immer wieder, dass sie vor allem auf Bruchsaler Gemarkung einen Schwarzstorch gesehen hätten.
Nachdem verschiedene Fotobeweise bei mir mit genauer Ortsangabe zwischen Bruchsal und Obergrombach, Helmsheim und Heidelsheim und Datum der Sichtung eingegangen sind, habe ich nun den Regionalverband Mittlerer Oberrhein mündlich und heute schriftlich über die Sichtung des sehr seltenen und äußerst gefährdeten Vogels informiert und um eine Verifizierung geben,
sagte Regionalrat und FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung am Montag (18.9.2023).
Denn im Gegensatz zum Weißstorch sei der Schwarzstorch ein scheuer Bewohner von alten und geschlossenen Wäldern, was bei der aktuellen Windkraftplanung in und rund um Bruchsal beachtet werden sollte.
Mir wurde zugesagt, dass die Sichtung für die weitere Planung sehr ernst genommen wird, zumal der Vogel beringt ist. Bisher war mir persönlich nur bekannt, dass es Sichtungen von Schwarzstörchen in der Saalbachniederung gegeben hat. Bisher wurde im Regionalverband aber nicht über Schwarzstörche gesprochen. Es ist deshalb sinnvoll, ein zusätzliches Artenschutz-Gutachten einzuholen und bis dahin die Planungen für Windkraft-Standorte im Wald in und rund um Bruchsal ruhen zu lassen.
Um einen aktuellen Überblick zu bekommen, wird FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung nun eine Kleine Anfrage an die Landesregierung stellen, um die Schwarzstorch-Bestände im Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Landkreis Karlsruhe und in Bruchsal abzufragen. Wegen der weiter schrumpfenden Auerhahn-Bestände hatte die grün-schwarze Landesregierung erst im August 2023 die Windkraft-Planungsgrundlagen auch in der Region Karlsruhe (Regionalverband Mittlerer Oberrhein) geändert. Danach müssen die Regionalverbände potenzielle Flächen für die Windernte im Blick auf den Schutz des Auerhuhns neu bewerten, da zusätzliche Flächen ausgewiesen wurden, auf denen artenschutzrechtliche Prüfungen in Bezug auf das Auerhuhn entfallen können.