Karlsruhe/Staufen (pm/cmk) Dieser Fall schockierte im Jahr 2018 ganz Deutschland. Ein kleiner Junge aus dem badischen Staufen ist über mehrere Jahre schwer sexuell missbraucht worden. Und ausgerechnet seine Mutter machte das Grausame möglich. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten bot sie ihren damals acht beziehungsweise neun Jahre alten Jungen im Internet gegen Bezahlung zur Vergewaltigung an, auch sie selbst missbrauchten das Kind mehrfach. Der Lebensgefährte der Mutter war bereits wegen schwerem Kindesmissbrauch vorbestraft. Im August 2018 wurde die Mutter zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, sie verzichtete auf eine Revision – im Gegensatz zu ihrem Lebensgefährten. Dieser wurde zu zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt und ging in Revision. Kurz danach zog er diese aber zurück, beide Urteile sind also rechtskräftig.
Mehrere Urteile sind in der Zwischenzeit gegen Männer gesprochen worden, die den Jungen über das Darknet „gekauft“ haben oder zumindest wollten. So auch ein 45-Jähriger aus Schleswig-Holstein. Der Mann wurde im Juni 2018 vor dem Landgericht Karlsruhe zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Auch in diesem Fall wurde die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Januar 2019 aber auf und für eine neue Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückverwiesen. So wird der Fall ab dem morgigen Donnerstag (9. Januar 2020) erneut in Karlsruhe verhandelt. Ein weiterer Termin ist für Freitag, den 10. Januar, angesetzt.
Der Angeklagte soll seit dem Frühjahr 2017 über das Darknet Kontakt zu dem Lebensgefährten der Mutter aufgenommen haben und angefragt haben, ob er den Jungen sexuell missbrauchen dürfe. Wegen Unstimmigkeiten zwischen den Chatpartnern soll es aber nicht zu einem Treffen gekommen sein. Der Kontakt soll bis September 2017 angehalten haben. In diesem Zeitraum sollen sich der 45-Jährige und sein Chatpartner ausführlich über schwere Tötungs- und Missbrauchsphantasien von Kindern ausgetauscht haben.
Nachdem die Mutter des Jungen und ihr Lebensgefährte im September 2017 verhaftet wurden, habe der 45-Jährige erneut Kontakt zu dem Account des Lebensgefährten aufgenommen. Dabei hat er offenbar nichts von den Verhaftungen gewusst. So wurde ein Treffen in Karlsruhe vereinbart, bei dem er den Jungen habe vergewaltigen wollen. Der Angeklagte wurde dann bei seiner Anreise am 3. Oktober 2017 am Karlsruher Hauptbahnhof festgenommen. Bis heute sitzt der Mann in Untersuchungshaft.