Region (dpa/svs) – Wer nicht hören will, muss fühlen – so geht es jedenfalls so manchen Schottergartenbesitzern im Land. Verbot hin oder her, es ist halt bequemer, seinen Garten mit Splitt, Kies oder Schotter zu bedecken, als sich mit Unkrautjäten und Staudenpflege abzuplagen. Schottergärten entstehen nach wie vor in Baden-Württemberg. Aber die Besitzer kommen nicht mehr so leicht davon. Denn wer trotz des längst geltenden Verbots unverdrossen solche Geröllwüsten anlegt und dabei erwischt wird, muss rückbauen. Die Stadt Karlsruhe hat beispielsweise im Karlsruher Stadtteil Stupferich 30 bis 40 Haushalte aufgefordert, ihre insektenfeindlichen Gartenstücke zurückbauen.
Auch in Ulm wird geltendes Recht nun umgesetzt und die «Gärten des Grauens» müssen wieder verschwinden: In vier Fällen seien Schottergärten illegal errichtet worden und müssten nun verbindlich wieder weichen. Die Stadt Pforzheim fordert den Rückbau ebenfalls ein, sagte eine Sprecherin, ohne Zahlen zu nennen. Leider aber seien die Reaktionen der Betroffenen oftmals von Unverständnis geprägt. «Ein Unrechtsbewusstsein existiert oft nicht», sagte sie.
Die Stadt Mannheim prüft nach Angaben einer Sprecherin ohnehin jeden Fall von versiegelten Flächen, von denen sie hört – «ob es sich um eine zulässige Verwendung von nichtüberbauten Flächen handelt oder nicht», erläuterte sie. Wenn die Flächen illegal versiegelt wurden, etwa durch Schottergärten, dann müssen die Eigentümer rückbauen. Allerdings legten die Besitzer oft Rechtsmittel ein, lange Verfahren seien die Folge. Die Stadt Heilbronn fordert noch keine Grundstücksbesitzer zum Rückbau auf, sondern setzt stattdessen auf Aufklärung.
Wieviele Schotterwüsten es im Südwesten gibt, ist nach früheren Angaben des Landesnaturschutzverbandes unklar. Seit Juli 2020 sind solche unwirtlichen Flächen verboten. Die davor entstandenen «Gärten des Grauens» haben meist Bestandsschutz.
Stuttgart allerdings will nach Worten des Stadtsprechers gerade mit dem zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen klären, ob auf Basis neuerer Rechtssprechung nicht doch ein Rückbau für alle seit 1. Januar 1996 angelegten Schottergärten verlangt werden kann. Bisher war das Ministerium anderer Ansicht gewesen.
Förderprogramme, mit denen manche Kommunen Grundstücksbesitzer ermuntern wollen, diese Gärten freiwillig zurückzubauen, wurden in der Vergangenheit kaum angenommen