Rastatt (pm/lk) – Wegen der stetig steigenden Anzahl von Corona-Infektionen auch in Rastatt zieht die die Stadtverwaltung ab kommender Woche Konsequenzen. Der Zugang zu den Dienststellen wird ab Montag beschränkt.
Oberstes Ziel muss es nun sein, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen und deshalb persönliche Kontakte auf das Nötigste zu beschränken, begründet die Stadtverwaltung ihre Entscheidung. Von der Schließung betroffen sind die Rathäuser am Marktplatz und in der Herrenstraße, das Verwaltungsgebäude Kaiserstraße 48 a, der Verwaltungsbereich in der Fruchthalle und im Bürgerforum Rossi-Haus sowie alle Ortsverwaltungen. Persönliche Vorsprachen sind weiterhin möglich, allerdings nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung per Post oder per E-Mail.
Das Bürgerbüro in der Herrenstraße ist telefonisch zur Terminvereinbarung montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar und mittwochs von 14 bis 17 Uhr. Samstags bleibt das Bürgerbüro geschlossen. Alle anderen Dienststellen sind zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Alle Ansprechpartner und Telefonnummern finden sich auf der städtischen Homepage unter www.rastatt.de. Bürgerinnen und Bürger, die zu einem zuvor vereinbarten Termin ein Verwaltungsgebäude aufsuchen, werden von den jeweiligen städtischen Mitarbeitern am Eingangsbereich in Empfang genommen.
Die städtischen Kultureinrichtungen sind von der Schließung vorerst nicht betroffen. Unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln und mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes können sowohl die Museen als auch die Stadtbibliothek zu den gewohnten Öffnungszeiten besucht werden. Auch die Städtische Musikschule ist regulär geöffnet. Der Gruppenunterricht darf indes aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes nur noch mit maximal zehn Personen stattfinden. Aufgrund der steigenden Fallzahlen muss zudem das traditionelle Fördervereinskonzert am 15. November in der Reithalle abgesagt werden.
Weil die Landesregierung am Montag die dritte Pandemiestufe ausgerufen hat, gelten aufgrund stetig steigender Zahlen inzwischen in Rastatt strengere Regeln. In der gesamten Fußgängerzone gilt jetzt eine Maskenpflicht – wer ohne Mund-Nasen-Schutz in der Post- und Kaiserstraße, sowie zwischen Rathaus und Kirche erwischt wird, muss mit einem Bußgeld über 70 Euro oder mehr rechnen. Außerdem gilt auch auf dem Rastatter Wochenmarkt an den Markttagen Dienstag, Donnerstag und Samstag eine Maskenpflicht. Schilder werden darauf hinweisen, zusätzlich gibt es regelmäßige Kontrollen. In der Gemeinde Durmersheim hat sich die Verwaltung ebenfalls zu einem eingeschränkten Betrieb entschieden – dort kommen Bürger auch nur noch mit einem Termin ins Rathaus.