Stadt Rastatt: Klares Bekenntnis zum Klinikums-Standort „Am Münchfeldsee“

04. August 2022 , 12:37 Uhr

Rastatt (pm/svs) – Die Stadt Rastatt bekennt sich ganz klar zur Standortwahl fürs Zentralklinikum „Am Münchfeldsee“. In einem gemeinsamen Positionspapier nehmen die Rastatter Stadtverwaltung und Vertreter aller Fraktionen und Gruppierungen im Gemeinderat Stellung zum Entscheidungsprozess für den neuen Standort Zentralklinikum Mittelbaden. Der Baden-Badener Gemeinderat hatte die Entscheidung über den Standort des geplanten neuen Klinikums Mittelbaden zuletzt vertagt. Der Plan des Klinikverbundes Mittelbaden sieht vor, die bisherigen Standorte in Baden-Baden, Rastatt und Bühl aufzulösen und alles in einem zentralen Neubau in Rastatt zu vereinen.

Positionspapier zur Standortwahl

Die eindeutige Empfehlung eines unabhängigen Fachbüros für den Standort „Am Münchfeldsee“ war von entsprechenden Beschlüssen des Klinikum-Beirates, des Aufsichtsrates und zuletzt am 26. Juli des Kreistages untermauert worden. Eine finale Entscheidung des Gemeinderates Baden-Baden steht noch aus; sie war am 25. Juli vertagt worden. Die Stadt Rastatt wird nach der Sommerpause zu einer Bürger-Informationsveranstaltung einladen. Dort sollen das Standort-Konzept und die damit einhergehenden Planungen im Dialog mit der Bürgerschaft erläutert werden. Stadt und Gemeinderat veröffentlichen ein Positionspapier zur Standortwahl für das neue Zentralklinikum Mittelbaden

Das Positionspapier im Wortlaut

Mit großer Freude reagieren die Stadtverwaltung und Mitglieder der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen auf den Beschluss des Kreistages Rastatt vom 26. Juli, den Standort „Am Münchfeldsee“ für das neue Zentralklinikum planerisch näher untersuchen zu wollen.

Das ist eine gute Nachricht für rund 300.000 Menschen in Mittelbaden. Denn um deren bestmögliche Gesundheitsversorgung durch ein neues Klinikum geht es letztendlich. Dafür ist nach der Bewertung des unabhängigen Fachbüros Endera und des vom Landkreis Rastatt und von der Stadt Baden-Baden gemeinsam besetzten Beirates der Standort „Am Münchfeldsee“ von allen eingereichten Grundstücksofferten am besten geeignet. Und dies nach Auffassung des Sprechers des Beirates, Prof. Tietz aus Baden-Baden, deutlich vor den anderen Standorten, auch vor dem Standort „Südlicher Stadteingang“ in Rastatt. Zuvor hatte bereits der Aufsichtsrat des Klinikums Mittelbaden (KMB) bei nur einer Gegenstimme und mit mehrheitlicher Zustimmung der Vertreter Baden-Badens beschlossen, den Standort „Am Münchfeldsee“ in Rastatt als den am besten geeigneten weiter zu verfolgen.

Dabei muss betont werden, dass der Auswahlprozess von den beiden Gesellschaftern von vornherein transparent und objektiv gestaltet wurde, um dieser Bedeutung gerecht zu werden. Entgegen der Meinung Einzelner wurden durch die Gesellschafter und ihre Gremien klare Voraussetzungen für die Standortauswahl formuliert und demokratisch, in öffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen. Umso verwunderter ist man im Rastatter Gemeinderat und in der Stadtverwaltung angesichts der geäußerten Vorwürfe.

Auswahl der Offerten

Die Bewertung der Standortofferten erfolgte auf der Grundlage von fachlichen Kriterien, die ebenso wie deren Gewichtung vom Gemeinderat  Baden-Baden und Kreistag Rastatt als Gesellschafter des KMB mit großer Mehrheit transparent und in öffentlichen Sitzungen beschlossen wurden,  ohne dass die Stadt Rastatt daran beteiligt gewesen wäre.  Dabei wurde sowohl von Vertretern des Landkreises als auch der Stadt Baden-Baden stets betont, dass die Auswahl alleine nach den gemeinsam festgelegten fachlichen Kriterien und deren Gewichtung erfolgen soll. Damit war auch klar, dass der Standort des künftigen Zentralklinikums nur entweder in Rastatt oder in Baden-Baden liegen könnte. Auf dieser Grundlage haben Rastatt und Baden-Baden ihre Standortofferten eingereicht, jeweils nach Entscheidungen des jeweiligen Gemeinderates in öffentlichen Sitzungen.

Unter den genannten Voraussetzungen wurden die Rastatter Standorte von Gemeinderat und Verwaltung für die Bewerbung ausgewählt. Für die Stadt Rastatt steht fest: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer in einem demokratischen Verfahren gemeinsam Regeln für eine Entscheidung festgelegt oder sich darauf eingelassen hat, der sollte sich auch daran halten – selbst wenn das Ergebnis nicht den eigenen Erwartungen entspricht. Alles andere wäre nicht nur befremdlich, sondern auch schädlich für die Demokratie. Für Rastatt bedeutet das aber auch: Der Gemeinderat hat sich in Kenntnis der Bewertungskriterien und des Auswahlverfahrens mit zwei Standorten beworben. Dabei ging es vor allem um eines: Den bestmöglichen Standort für ein neues Klinikum in unserer Region zu finden. Dieser heißt nun „Am Münchfeldsee“!

Südlicher Stadteingang (Merzeau)

Dies bedeutet aber auch für Rastatt, dass man zum Auswahlergebnis steht. Ein nachträglicher Rückzieher wäre unlauter und würde den gesamten Auswahl- und Bewertungsprozess infrage stellen. Hinzu kommt: Das Grundstück Südlicher Stadteingang wurde auch für uns überraschend vom Büro Endera aufgrund des spitz zulaufenden Zuschnitts für ein Zentralklinikum als schwieriger bebaubar angesehen, zumal auch ein großer Abwassersammelkanal durch das Grundstück verläuft, der nicht überbaut werden kann. Auch war der südliche Stadteingang bereits vor der Bewerbung als Klinikumsstandort eine wichtige Entwicklungsfläche für Rastatt. Mit einem Klinikbau verbundene Einschränkungen wären im Gemeinwohlinteresse dann gerechtfertigt, wenn dies nach den Bewertungskriterien der bessere mögliche Standort wäre. Das ist nach dem Bewertungsergebnis aber nicht der Fall.

Kein Klinikum ohne Querspange

Die Gemeinderäte und die Verwaltung der Stadt Rastatt sind sich der andauernden Verkehrsthematik im Münchfeld bewusst und können die Sorgen der Anwohner verstehen. Daher stellen sie klar: Ohne Querspange kann es kein Klinikum „Am Münchfeldsee“ geben! Anders als die Bürgerinitiative Lärmschutz Rastatt Münchfeld/ Siedlung e.V. ist die Verwaltung allerdings überzeugt, dass gerade eine Ansiedlung des Klinikums am Münchfeldsee den Bau der Querspange nochmals vorantreiben wird. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat bereits seine Vorentwurfsplanung dem Verkehrsministerium Stuttgart zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Auch steht die Verwaltung bereits in Gesprächen mit dem RP Karlsruhe über die direkte Anbindung des Klinikums an die Querspange. Auch bestätigt ein vor Abgabe der Bewerbung „Am Münchfeldsee“ eingeholtes Lärmgutachten, dass der durch ein Klinikum zusätzlich verursachte Verkehrslärm planerisch beherrschbar ist.

Faire Lösungen für Vereine

Die Stadt Rastatt versteht die Sorgen der betroffenen Vereine und steht mit ihnen im vertrauensvollen Austausch. Für alle betroffenen Vereine (Angelsportverein, RSC/DJK, Schäferhundeverein) wird die Verwaltung Alternativen entwickeln. Gerade für den Fußball im Münchfeld besteht dabei die einmalige Chance, nun an einem gemeinsamen Standort eine zukunftsfähige, neue Sportanlage zu errichten, die ansonsten keiner der Vereine auf absehbare Zeit alleine realisieren könnte. Die Verwaltung tritt zudem Gerüchten entgegen und sagt entschieden: Der Angelsportverein wird auch weiterhin am Münchfeldsee seinen Angelsport ausüben können. Der Münchfeldsee wird nicht verkauft und der Verein kann dort weiterhin angeln!

Klimaschutz und Klimaanpassung

Der Stadt Rastatt ist daran gelegen, die Auswirkungen eines Klinikneubaus auf das Mikroklima so gering wie möglich zu halten und zu kompensieren. Im Rahmen des sich derzeit in Arbeit befindlichen Klimaanpassungskonzeptes werden ohnehin für die gesamte Stadt entsprechende Maßnahmen eingeplant werden. Beim Bau des Klinikums wird dies sofort berücksichtigt und umgesetzt.

Gemarkungstausch

Die aktuelle Debatte um einen etwaigen Gemarkungstausch kann man in Rastatt nicht nachvollziehen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Mittelbaden ist entscheidend, dass sie künftig die bestmögliche Akutversorgung in einem neuen Zentralklinikum am bestmöglichen Standort erhalten und nicht, welcher Ort in einer Geburtsurkunde steht. Die Frage des Geburtsortes darf bei der rein sachlich zu treffenden Entscheidung über den Klinikstandort keine Rolle spielen. Auch als die Geburtsstationen in Bühl und Rastatt aus sachlichen Gründen geschlossen wurden, wurden seitens der betroffenen Städte Bühl und Rastatt daran keine Bedingungen geknüpft. Ein Gemarkungstausch, nur um einen bestimmten Eintrag in einer Geburtsurkunde zu ermöglichen, ist daher nicht vorstellbar.

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