Rastatt (pm/lk) – Ab August können Hundehalter auf drei Grünflächen in Rastatt ihre vierbeinigen Lieblinge ganz legal frei laufen lassen. Dort sind Hundefreilaufflächen eingerichtet worden.
In der Grünanlage an der Plittersdorfer Straße (gegenüber der Tankstelle), in der Grünanlage Mozart-/Beethovenstraße sowie in der Grünanlage Leopoldfeste (Südring) können seit Sonntag Hunde nach Herzenslust Toben und Spielen. Mit den drei Hundefreilaufflächen reagiert die Stadt auf den lang gehegten Wunsch vieler Hundebesitzer, ihren Vierbeinern freien Auslauf zu gönnen. Die Hundefreilaufflächen sind ausreichend vorbereitet und mit Hinweisschildern versehen worden. Außerdem wurden die Bereiche mit Hundekotbeutelspendern und Mülleimer ausgestattet.
Hundehalter sollten ihre Hunde jedoch nur dann auf den Flächen frei laufen lassen, wenn die Tiere verlässlich auf Zuruf reagieren. Auch gilt für Hundehalter die Verpflichtung, die Häufchen ihrer Hunde zu entsorgen. Außerhalb der jetzt neu ausgewiesenen Freilaufflächen für Hunde ist es laut Grünanlagensatzung der Stadt Rastatt untersagt, Hunde im Stadtgebiet, insbesondere in den Grünanlagen, frei herumlaufen zu lassen. Es besteht die sogenannte Leinenpflicht. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.