Karlsruhe (dpa/lk) – Die Stadt Karlsruhe hat die Teilnahme an „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ untersagt, die nicht angezeigt und nicht behördlich bestätigt wurden. Dazu sei eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden, teilte die Stadt mit.
Die Stadt Karlsruhe hat die Teilnahme an „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ verboten, wenn die weder angemeldet noch genehmigt wurden. Untersagt wurde auch die für den heutigen Montagabend zunächst angezeigte, „aber wieder von den Anmeldern zurückgezogene und nicht behördlich bestätigte Versammlung auf dem Marktplatz“.
Bei „Spaziergängen“, die meist in Kommunikationskanälen wie Telegram angekündigt werden, protestieren die Teilnehmer regelmäßig in vielen Orten in Deutschland gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen. Die Stadt Karlsruhe verwies im Fall ihres Verbots unter anderem auf die Corona-Verordnung Baden-Württemberg.
Am Samstagabend hatten die Städte Neustadt an der Weinstraße und Landau sowie die Kreisverwaltungen Germersheim, Südliche Weinstraße und Bad Dürkheim für den 20. Dezember geplante „Montagsspaziergänge“ und andere vergleichbare Versammlungen verboten.
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