Die Eisfläche auf dem See in der Günther-Klotz-Anlage ist nicht für das Eislaufen freigegeben. Wie das Gartenbauamt mitteilt, muss das Eis eine ausreichende Stärke von mindestens zehn Zentimeter aufweisen. Die aktuell gemessene Eisstärke beträgt etwa fünf bis sechs Zentimeter. Ganzjährig weisen Schilder am See darauf hin, dass neben Schwimmen und Füttern auch das Eislaufen verboten ist. Das Betreten der Eisfläche erfolge auf eigene Gefahr, so das Gartenbauamt. Zur eigenen Sicherheit sollte das Eis niemals alleine betreten werden, rät das Gartenbauamt weiter. Wenn ein auffälliges Knacken oder Knirschen zu hören ist, sollte das Eis schnell verlassen werden.
Wenn das Eislaufen auf dem zugefrorenen See möglich ist, informiert die Stadt über die üblichen Kanäle, wie etwa karlsruhe.de, die Social Media-Kanäle und die Karlsruhe.App.