Die Subventionierung speist sich dabei aus Mitteln der Stadt Ettlingen und dem Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ).
Zwei unterschiedliche Arten möglich
1. POP-UP STORE
Während des Aktionsjahres wechselt in einem der beiden Objekte alle drei Monate der Untermieter, wodurch unterschiedliche Nutzungen ausgetestet werden können und immer wieder neue Angebote Interessenten in die Stadt ziehen. (Kunst-) handwerker oder Künstler haben so gleichermaßen die Möglichkeit ihre Produkte anzubieten wie Anbieter saisonaler Produkte oder Gründer welche austesten möchten, ob ihre Geschäftsidee in der Ettlinger Innenstadt den erhofften Anklang findet.
2. STARTHILFE
Die zweite Immobilie soll einmalig und damit fortwährend bespielt werden. In diesem Fall ist die Subvention mit einer Starthilfe für den Betrieb gleichzusetzen, welche perspektivisch eine Langzeitnutzung der Immobilie ermöglichen soll. Ziel ist es somit, nicht nur für das Aktionsjahr eine Nutzung der Immobilie zu gewährleisten, sondern diese so weit zu stärken, dass sie anschließend auch ohne die Subvention fortgeführt werden kann.
Wer kann teilnehmen?
Ob Gründer oder am Standort etabliertes Unternehmen – der Wettbewerb „Neu in Ettlingen?!“ richtet sich an alle (potenziellen) Gewerbetreibenden, die eine neue und zukunftsträchtige Geschäftsidee in der Ettlinger Innenstadt ausprobieren möchten. Ebenso richtet sich der Aufruf an Besitzer von Gewerbeimmobilien welche derzeit leer stehen oder von Leerstand bedroht sind.