Kein hinreichender Tatverdacht
Laut dem Gericht hatte der beschuldigte 36-Jährige – der im Ausland vernommen wurde – die Tat bestritten. «Der Täter wurde bei der Brandlegung nicht beobachtet und auch sonstige Anhaltspunkte konnten keinen hinreichenden Tatverdacht begründen», hieß es. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft gehen aber weiter davon aus, dass es eine vorsätzliche Tat war.