Baden-Baden (dpa/dk) – In Baden-Baden steht ein 21-jähriger Mann vor Gericht, der bei einer Flucht vor der Polizei in Gaggenau eine Frau totgefahren hat. Die Staatsanwaltschaft plädiert nun auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Was als Routinekontrolle begann, endete in einer Tragödie. Ein junger Mann, der ohne Führerschein unterwegs war, wollte sich im Januar einer Polizeikontrolle in Gaggenau entziehen. Doch die Flucht im Auto nahm ein schreckliches Ende: Er erfasste auf einem Fußgängerweg eine Frau, die kurz darauf im Krankenhaus verstarb. Nun steht er wegen Mordes vor dem Landgericht Baden-Baden.
Die Staatsanwaltschaft sieht den 21-Jährigen eindeutig als schuldig an. Ohne Führerschein und mit einer Vorgeschichte von Cannabis-Konsum setzte er sich hinters Steuer, obwohl er wusste, dass dies illegal ist. Er handelte in Panik, als er in die Polizeikontrolle geriet, raste davon und nahm dabei den Tod der Passantin in Kauf. „Es gab keinen Hinweis auf psychische Beeinträchtigungen oder Drogenkonsum zum Tatzeitpunkt“, betonte die Anklagevertretung und fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Verteidigung sieht das anders. Sie argumentierte, dass der junge Mann eine Kurzschlussreaktion hatte und die Frau nicht absichtlich töten wollte. Zudem sei er in seiner Entwicklung verzögert und müsse nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Daher beantragte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren.
Ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, entscheidet das Gericht. Der Mann war zur Tatzeit 20 Jahre alt und gilt damit als Heranwachsender. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich erneut: „Ich habe niemals gewollt, dass so etwas passiert. Ich würde alles rückgängig machen, wenn ich könnte.“ Das Urteil wird am 16. Oktober erwartet.
Während die Familie der verstorbenen Frau mit dem Verlust kämpft, steht für den Angeklagten das gesamte Leben auf dem Spiel. Die Entscheidung des Gerichts könnte sein weiteres Schicksal bestimmen – und die Frage, ob er seine Tat als Heranwachsender oder Erwachsener verantworten muss.