Calw (dpa/lk) – Im Frühjahr 2020 kommt es zu einer Sammelaktion von Munition am KSK-Standort in Calw. Soldaten dürfen straffrei Munition zurückgeben, die zuvor nach Schießübungen nicht abgegeben oder auch gestohlen worden war. Gegen den damaligen Kommandeur des Verbands wurde nun Anklage erhoben.
Nach der Munitionsaffäre beim Kommando Spezialkräfte in Calw hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage gegen den früheren KSK-Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, erhoben. Die Anklagebehörde werfe ihm unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vor, sagte der Erste Staatsanwalt Nicolaus Wegele am Freitag. Dies sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung.
Hintergrund ist laut Wegele, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt wurden. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen. Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen, sagte Wegele.
Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Dabei sei mehr Munition abgegeben worden, als der Fehlbestand aufwies. Der Kern des Vorwurfs sei, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war.
Durch die anonyme Rückgabe der Munition sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden, sagte Wegele. In einer Stellungnahme der Rechtsanwälte Bernd Müssig und Christian Mensching hieß es, die gegen Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe seien tatsächlich und rechtlich unbegründet.
„Die vorrangige Sammlung von Munitionsteilen und Munition im Verband folgte jedenfalls der Priorisierung unter Notstandsgesichtspunkten; es musste ein berichteter Fehlbestand geklärt und verhindert werden, dass Munition möglicherweise in falsche Hände geriet“, hieß es. Es sei nie um eine Vertuschung von Straftaten gegangen. Hinweise auf Straftaten im Verband habe Kreitmayr nicht gehabt. Es habe vielmehr nur Hinweise auf im Verband seit geraumer Zeit angehäufte Buchungs-, Dokumentations- und gegebenenfalls auch Lagerungsfehler, die aufgeklärt und abgestellt werden mussten, gegeben. „Selbstverständlich sollte der Sachverhalt nach tatsächlicher Klärung umfassend gemeldet werden.“
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Die Anklage wurde vor dem Landgericht Tübingen erhoben.