Karlsruhe (pm/ms) – Altreifen, Textilien oder Bauschutt gehören nicht in den Sperrmüll. Immer wieder hat die Stadt damit zu kämpfen, dass falsche Dinge am Straßenrand stehen. Diese werden nicht mitgenommen. Weggeräumt oder selbst entsorgt werden sie von den Besitzer danach aber selten.
Müllablagerungen im Zuge des Straßensperrmülls haben in Grötzingen, Grünwettersbach und Hohenwettersbach für großen Unmut gesorgt. Wie das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) mitteilt, wurden dort vielfach Gegenstände und Abfälle hinausgestellt, die nicht zum Sperrmüll gehören, darunter Alttextilien, Kleinteile und Elektrogeräte.
Das AfA weist darauf hin, dass solche Abfälle stehen bleiben und nicht abgeholt werden. Wer diese Dinge bereitgestellt hat, muss sie entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Bei Bedarf sollte außerdem der Gehweg gereinigt werden.
Alttextilien, Schadstoffe, Bauschutt, Altreifen und Elektrogeräte (etwa Fernseher) gehören nicht zum Sperrmüll und dürfen auf keinen Fall über diesen Weg entsorgt werden. Sie kommen in die entsprechenden Abfallbehälter, Alttextilbehälter oder in die Sammelcontainer auf den Wertstoffstationen und im Stadtgebiet. Auch Gebäudebestandteile wie Türen, Waschbecken oder Gipsplatten sind kein Sperrmüll. Kleinere Gegenstände und Dinge, die zerkleinert werden können, sollten die Bürgerinnen und Bürger in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geben.
Neben dem festgelegten Abholtermin für den Straßensperrmüll kann jeder Haushalt zusätzlich einmal im Jahr einen Termin nach eigenem Bedarf wählen (Sperrmüll auf Abruf). Elektrische Haushaltsgroßgeräte holt das AfA auf Abruf ab (Weiße Ware).
Um in Zukunft eine möglichst reibungslose Sperrmüllabholung zu garantieren, bittet das AfA die ausdrücklich darum, die geltenden Vorgaben einzuhalten. Informationen zum Sperrmüll und zu den weiteren Entsorgungsmöglichkeiten gibt es im Internet unter www.karlsruhe.de/abfall oder telefonisch über die Behördennummer 115.