Karlsruhe/Calw (pol/cm) – Weil er Schwarzarbeiter beschäftigt hat, ist ein Spediteur aus Calw zu vier Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der 32-Jährige stand bereits zum zweiten Mal wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vor Gericht. Der Transportunternehmer hat seinen Mitarbeitern zwei Jahre lang die Löhne teilweise schwarz ausbezahlt und hat sich so Sozialabgaben in Höhe von über 64.000 Euro gespart.
In 39 Fällen gelang es den Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe, einem Unternehmer Sozialversicherungsbetrug nachzuweisen. Bereits zum zweiten Mal musste sich der aus dem Landkreis Calw stammende Spediteur wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vor Gericht verantworten.
Der Transportunternehmer unterließ es über einen Zeitraum von zwei Jahren, die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialkassen anzumelden. Er führte an die Einzugsstellen zu geringe Sozialversicherungsbeiträge ab, da in den Lohnabrechnungen nur ein Teil der Löhne ausgewiesen wurde. Einigen Beschäftigten zahlte der Unternehmer den Lohn teilweise schwarz aus, ein Arbeitnehmer erhielt sogar den kompletten Lohn unter der Hand ausgezahlt. Dadurch sparte er sich Sozialabgaben in Höhe von über 64.000 Euro.
Die Ermittlungen der Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen den Spediteur wurden eingeleitet, nachdem einer der Arbeitnehmer in ein Verkehrsdelikt involviert war. Das Amtsgericht Calw verurteilte den 32- Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. Neben dem entstandenen Schaden muss der Beschuldigte auch für die Verfahrenskosten aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig.