Region (tk) – Baden-Württemberg kommt beim Ausbau von Photovoltaik-Anlagen immer besser voran. Das zeigt eine erste Abschätzung des Zentrums für Sonnenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW) für das Jahr 2022: Nach vorläufigen Zahlen kamen im Südwesten durch Sonnenenergie 780 Megawatt neu hinzu. Damit liegt das Land deutschlandweit auf dem vierten Rang. Eigentlich kein Wunder, schließlich hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland 2022 die Solardachpflicht eingeführt. Zunächst nur für Geschäftsgebäude und Neubauten. Seit de Jahreswechsel müssen aber auch bei einer Dachsanierung auf schon bestehenden Wohnhäusern Photovoltaik-Anlagen errichtet werden.
Am 1. Januar 2023 ist die finale Stufe der Photovoltaik-Pflicht im Südwesten in Kraft getreten: Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden eine Photovoltaikanlage installieren. Wer sein Dach großflächig saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen belegen. Alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage möglich.
Wer eine Photovoltaikanlage errichtet, erzeugt günstigen Solarstrom. Das macht unabhängiger vom Stromversorger und den steigenden Strompreisen. Außerdem trägt es zu einem klimaneutraleren Strommix bei. Je nach Größe der Anlage und dem individuellen Strombedarf wird in Wohngebäuden rund ein Drittel des Ökostroms für die Beleuchtung und elektrische Geräte selbst verbraucht. Den Teil, der nicht selbst genutzt werden kann, speist die Anlage gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz ein. Diese wurde im Sommer 2022 deutlich angehoben: Der Vergütungssatz für Hausdach-Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung liegt nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 30 Prozent mehr als zuvor. Inzwischen ist auch eine Volleinspeisung wieder attraktiv. Hier liegt die Vergütung bei 13 Cent pro Kilowattstunde.
Die 60 Prozent sind dabei als Mindestanforderung zu verstehen, teilt die Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim (kurz: keep). Oftmals ist auch die Installation einer größeren Solaranlage bis hin zu einer vollständigen Abdeckung der geeigneten Dachfläche sinnvoll. Dies gilt zum Beispiel für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben, ein E-Auto nutzen oder eine solche Anschaffung planen. Sie reduzieren mit der größeren Anlage die Netzstromkosten für den gestiegenen Stromverbrauch. Außerdem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Meist ist eine Vergrößerung der Anlage auch sinnvoll, um den zusätzlich erzeugten Strom einzuspeisen.
Kleinere Dachfläche von unter 20 Quadratmetern sind von der Pflicht ausgenommen. Als solargeeignet gelten Dachflächen außerdem nur, wenn sie ausreichend von der Sonne beschienen werden und nicht nach Norden ausgerichtet oder durch Bäume, andere Gebäude etc. verschattet werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht prinzipiell von der Solar-Pflicht ausgenommen, hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Das Denkmalamt ist dabei in die Entscheidung einbezogen und bestimmt mit, ob und was installiert werden darf. Zudem ist es möglich, einen Härtefallantrag bei der unteren Baurechtsbehörde zu stellen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verursachen würde. Diese Anträge haben inzwischen allerdings nur noch im Einzelfall Erfolg.
Zur Erfüllung der Pflicht kann die Anlage statt auf dem Dach auch auf einem Carport oder im Garten stehen. Die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist ebenfalls möglich. Eine weitere Option ist die Installation einer solarthermischen Anlage, die das Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt. Damit haben Eigentümerinnen und Eigentümer einen Spielraum bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht.
Es empfiehlt sich aber in jeden all vor einer anstehenden Installation eine Beratung bei den Energieagenturen oder den Verbraucherzentralen wahrzunehmen.