So könnt ihr euch im Kampf gegen Eisenbahnlärm beteiligen

20. April 2023 , 06:00 Uhr

Zehnminütige Online-Befragung

Schienenlärm kann ohrenbetäubend laut und nervtötend sein. Damit das nicht immer so bleibt, ist jetzt die Beteiligung der Bevölkerung gefragt. Bis zum 24. April möchte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) von Betroffenen aus der gesamten Bundesrepublik wissen, an welchen Haupteisenbahnstrecken es besonders laut ist. Das Ganze funktioniert über eine Online-Befragung. So soll die Belastung durch Schienenverkehrslärm bundesweit ermittelt werden. „Ich fühle mich durch Bremsgeräusche stark gestört“, lautet beispielsweise eine Antwortmöglichkeit im rund zehnminütigen Fragebogen. Auch über den Ort der akustischen Belästigung und die Zeiten, in denen die Geräuschkulisse anschwillt, sollen Angaben gemacht werden. Diese Daten helfen dem Eisenbahn-Bundesamt, eine möglichst allumfassende Perspektive auf den Lärm durch Schienenverkehr in Deutschland zu gewinnen.

Stadt Pforzheim wirbt für Teilnahme

Eine Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Stadt Pforzheim wirbt aber für eine hohe Beteiligungsquote. „Das städtische Amt für Umweltschutz rät allen Betroffenen, von dem Angebot des Eisenbahn-Bundesamtes regen Gebrauch zu machen“, heißt es in der dazugehörigen Pressemitteilung. Denn je mehr Betroffene teilnehmen und ihre Lärmbelastung zum Ausdruck bringen würden, desto größer sei die Chance, dass die Probleme mit dem Schienenlärm in der Stadt vom Eisenbahn-Bundesamt wahrgenommen würden. So hoffe man, eine Veränderung in positive Richtung bewirken zu können.

Lärm-Hotspot in Pforzheim seien vor allem der Ortsteil Eutingen und die Kernstadt. „Neben dem Straßenverkehrslärm ist der Schienenlärm dort ein großes Problem“, so die Pressemeldung. In Karlsruhe sind laut einer Grafik des Eisenbahn-Bundesamtes (https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/storymaps/stories/27cccc1ebf9b4d07b048475a5b077105) vor allem die Anwohner rund um die Stuttgarter Straße von Schienenlärm betroffen. Auch im Weiherfeld-Dammerstock und Teilen der Waldstadt indiziert die Grafik einen hohen Geräuschpegel.

Lärmkarten sind öffentlich einsehbar

Die Befragung der Bevölkerung ist Teil der sogenannten Lärmaktionsplanung. In fünf Phasen soll der Weg hin zu einem ruhigeren Deutschland durch Reduktion des Schienenlärms geebnet werden. Die Beteiligung der Bürger stellt Phase zwei dar. Davor hat das Eisenbahn-Bundesamt Lärmkarten für ganz Deutschland errechnet. So ist für die Öffentlichkeit einsehbar (https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1/pages/laermkartierung), in welchen Städten und an welchen Orten die Lärmbelastung besonders hoch ist.

Auf die Befragung folgt der „Lärmaktionsplan Entwurf“. Darin sollen unter anderem die Ergebnisse der Umfrage publiziert werden. Als vorletzten Schritt darf die Bevölkerung Ende dieses Jahres noch einmal abstimmen. Und zwar darüber, wie gut oder schlecht der Entwurf des Lärmaktionsplans ist. Am Ende dieses bürokratischen Weges soll dann der Lärmaktionsplan stehen.

Plan soll Umgebungslärm langfristig senken

Mit diesem Plan kennt Ursula Stark sich aus. Sie ist im Eisenbahn-Bundesamt die Expertin für Schienenlärm und erklärt: „Ziel des Lärmaktionsplans ist, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Er bietet Städten, Gemeinden und anderen Entscheidungsträgern eine Grundlage für weitere Planungen. Und Bürger können sich über die aktuelle Lärmsituation informieren.“ Außerdem mache der Plan den aktuellen Handlungsbedarf in Sachen Lärmreduktion sichtbar.

Konkrete Maßnahmen sind nicht verpflichtend

Das Eisenbahn-Bundesamt kümmert sich seit 2018 alle fünf Jahre um den bundesweiten Lärmaktionsplan. Der ist gesetzlich durch Bundes- und Europäisches Recht vorgegeben. Aber: „Aus einem Lärmaktionsplan können indes keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von konkreten Maßnahmen abgeleitet werden“, betont das zuständige Amt in seiner 20 Seiten langen Informationsbroschüre. Das bedeutet, dass der Plan zur reinen Dokumentation des Schienenlärmes dient. Besonders betroffene Orte werden aber nicht verpflichtet, nachträglich Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen. Gesetzlich vorgeschrieben aber ist die Lärmvorsorge, wenn Schienenverkehrswege geändert oder neu gebaut werden und entsprechender Lärm zu erwarten ist.

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Onlinebefragung Schienenlärm

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