Stuttgart/Region (pm/bo) – Die Inzidenzwerte sinken – und dies erlaubt die Hoffnung, dass auch für die Schulen weitere vorsichtige Öffnungsschritte geplant werden können. Die Landesregierung veröffentlichte am Samstagmorgen die neuen Regelungen für den Schulbetrieb, welche vor allem den Unterricht bei einer Inzidenz bis 100 betreffen.
Die sinkenden Inzidenzwerte wecken die Hoffnung auf weitere Öffnungsschritte. Dementsprechend hat die Landesregierung diese positive Entwicklung auch in Bezug auf das Schulleben in der Corona-Verordnung des Landes abgebildet. Am Samstagmorgen wurden die neuen Regelungen für den Schulbetrieb in Baden-Württemberg veröffentlicht. Die Regelungen gelten zum 11. Juni. Die Schulen können sie schon vor den Pfingstferien vom 25. Mai bis 5. Juni umsetzen; sie müssen dies aber wegen der noch wenigen verbleibenden Tage bis zum Ferienbeginn und des damit einhergehenden Aufwandes nicht.
Auch künftig ist ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht umzusetzen. Dies sieht die Bundesnotbremse vor, weshalb die Landesregierung hier keinen Spielraum hat. Ferner ist ab einer Inzidenz von mehr als 165 weiter Präsenz- und Wechselunterricht untersagt, die bekannten Ausnahmen (für Abschlussklassen; Schülerinnen und Schüler, die im Fernunterricht nur schlecht erreicht werden; etc.) bleiben bestehen.
Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100, kehren die Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurück. Auch hier gilt bis zum Beginn der Pfingstferien: Dies ist eine Option, keine Verpflichtung. Für alle anderen Schularten bleibt es bis zum 11. Juni beim Wechselunterricht – mit der oben beschriebenen Aussicht auf mehr Präsenz nach den Ferien.
Liegt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis unter 50, kehren alle Schularten in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück. Das Abstandsgebot ist nicht mehr einzuhalten, die indirekte Testpflicht sowie die Maskenpflicht bleiben bestehen. Außerdem sind Tagesausflüge wieder zulässig, wohingegen mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen weiterhin untersagt bleiben.
Ob die Schulen dies bereits vor den Pfingstferien umsetzen, bleibt diesen überlassen. Diese Öffnungsschritte sind demnach eine Option, welche die Schulen aufgrund der wenigen noch verbleibenden Tage bis zum Ferienbeginn und des damit einhergehenden Aufwandes nicht verpflichtend nutzen müssen.
Weiter stellt das zuständige Gesundheitsamt fest, wann welche Öffnungsstufe greift. Die einzelnen Schritte treten dann am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie treten außer Kraft, wenn der Schwellenwert fünf Tage nacheinander unterschritten ist. In Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 100 findet weiterhin Wechselunterricht statt, ab einem Wert von 165 ist selbst dieser untersagt und muss durch Fernunterricht ersetzt werden.
Für das Fach Sport ergibt sich eine Neuerung: Liegt der maßgebliche Inzidenzwert unter 100, ist Unterricht im Freien sowie innerhalb des Klassenverbands möglich. An allen weiterführenden Schulen findet der fachpraktische Sportunterricht bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 darüber hinaus ausschließlich kontaktarm statt. Ab einer Inzidenz von 100 ist Sportunterricht weiterhin untersagt.