Karlsruhe (dpa/tk) – Klebeaktionen von Klimaschützern sind für viele ein Ärgernis – aber sind die Straßenblockaden von Klimaaktivisten auch als Nötigung einzustufen? Damit befasst sich heute das Oberlandesgericht in Karlsruhe.
Klimakleber vor Gericht
Im vorliegenden Fall war ein 32-Jähriger im November 2022 vom Amtsgericht Freiburg von diesem Vorwurf freigesprochen worden, nachdem er sich mehrfach an Straßenblockaden des Bündnisses «Aufstand letzte Generation» beteiligt und auf der Fahrbahn festgeklebt hatte. Laut Amtsgericht waren die Aktionen als solche nicht verwerflich und damit nicht rechtswidrig. Dies wäre aus Sicht der Richter erst dann der Fall gewesen, wenn der Mann andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte. Gegen diese rechtliche Bewertung hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (Az.: 2 ORs 35 Ss 120/23).
Erster Fall im Südwesten
In Baden-Württemberg beschäftigt sich zum ersten Mal ein Oberlandesgericht mit einem solchen Fall. Bundesweit hatten andere hohe Gerichte einzelner Bundesländer solche Blockaden bereits als Nötigung gewertet: So hatte das Kammergericht Berlin vor einer Woche eine Verurteilung eines Mannes wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. In einem ähnlichen Fall hatte im vergangenen Jahr auch das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden und einen Heranwachsenden nach einer Straßenblockade wegen Nötigung verurteilt.
Demo der „Letzten Generation“
Die «Letzte Generation» kündigte eine Mahnwache vor dem Gericht und einen Protestmarsch durch Karlsruhe an. Es sei höchste Zeit, dass der Kriminalisierung von Klimaaktivisten Einhalt geboten werde, hieß es von dort. In Baden-Württemberg sind bisher mehrfach Klimaaktivisten von unteren Instanzen deswegen verurteilt worden. So entschied das Amtsgericht Heilbronn im März und April vergangenen Jahres, dass drei Aktivisten für mehrere Monate ohne Bewährung ins Gefängnis müssen; gegen weitere waren Geldstrafen verhängt worden.