Bruchsal/Baden-Baden (pm/lk) – Die Städte Bruchsal und Baden-Baden schränken Zusammenkünfte an Silvester ein und haben ein Böllerverbot auf verschiedenen Plätzen verhängt. Ein Alkoholverbot haben die Verwaltungen jedoch nicht erlassen.
An Silvester gelten zwischen dem 31. Dezember um 15 Uhr und dem 1. Januar um 9 Uhr in Bruchsal an einigen Orten Einschränkungen. Die Stadt erlässt eine Allgemeinverfügung, die Zusammenkünfte auf bestimmten öffentlichen Plätzen auf zehn Personen beschränkt. Dort gilt ebenso ein Pyrotechnikverbot. „Ich appelliere an die Menschen in Bruchsal, sich solidarisch mit der Belastungssituation in der Stirumklinik zu zeigen“, sagt Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick. „Bitte verzichten Sie auf das Abfeuern von Böllern und Feuerwerk und meiden Sie größere Ansammlungen“. Ein Alkoholverbot werde hingegen nicht erlassen. „Das Anstoßen mit einem Glas Sekt gehört zu Silvester dazu“, so Cornelia Petzold-Schick weiter.
Die Auswahl der Plätze, an denen die Versammlungen eingeschränkt sowie das Pyrotechnikverbot gelten, wurde aufgrund von Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und in Absprache mit der Polizei getroffen. Die Verbote gelten in der Fußgängerzone, Bürgerpark, Otto-Oppenheimer-Platz und Kübelmarkt, Luisenpark, Viktoriapark, Bahnhof mit Vorplatz, Busbahnhof und Bahnhofstraße, Europaplatz, Schloss mit Gymnasiumsplatz, Ehrenhof und Schlossgarten, Belvedere und Andreasstaffel, Spiegelplatte oberhalb der Weiherbergstraße, Hardfeldplatz, Michaelsberg, die Baggerseen in Untergrombach und Büchenau sowie auf dem Marktplatz Heidelsheim. Die Allgemeinverfügung findet Ihr hier.
Die Stadt Baden-Baden hat für den Freitag, den 31. Dezember und den Samstag, den 1. Januar jeweils ganztags im Bereich des Leopoldsplatzes, der Fieserbrücke und des Augustaplatzes ein Verbot von Pyrotechnik verfügt. Hinzu kommen die Verkehrsflächen in den öffentlichen Parkanlagen und Grünflächen. Außerdem ist auf diesen Plätzen und Flächen ein Verweilen von Gruppen von mehr als zehn Personen untersagt. Dieses Verweilverbot tritt am 31. Dezember ab 15 Uhr in Kraft und endet am 1. Januar um 9 Uhr.
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