Karlsruhe/Rastatt/Horb (pm/lk) – Die Landesregierung hat ein Ansammlungs- und Verweilverbot von Gruppen mit mehr als zehn Personen zu Silvester auf festgelegten öffentlichen Plätzen erlassen. Die Städte Karlsruhe, Rastatt und Horb weisen darauf hin, dass Alkohol, Feuerwerk und das gesellige Verweilen auf gewissen Plätzen am Silvesterabend und am Neujahrsmorgen untersagt ist und rufen zu einem freiwilligen Verzicht auf.
In Karlsruhe ist an Heiligabend eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, die bis einschließlich 17. Januar gelten soll. Die Verfügung legt Orte fest, an denen an Silvester und Neujahr ein Alkoholkonsum-, Pyrotechnik- und Verweilverbot gilt. Auf Marktplatz, Schlossplatz, im Schlossgarten, auf dem Friedrichsplatz, Stephanplatz, Europaplatz sowie in der Reichardtstraße in Durlach gilt vom 31.12. um 15 Uhr bis 1. Januar um 9 Uhr ein Verweil-, Alkohol- und Pyrotechnik-Verbot. Auf dem Werderplatz gilt das Alkoholverbot von Heiligabend bis zum 17. Januar. Die rechtlichen Ausführungen und Begründungen können Sie hier nachlesen.
In Rastatt appelliert Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch auf das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester komplett zu verzichten – insbesondere aufgrund der enormen Belastung durch die Corona-Pandemie von Pflegekräften, Ärzten und Rettungsdiensten. Von einem Böllerverbot auf bestimmten Plätzen sieht die Stadt hingegen ab. Die Feier des Jahreswechsels steht erneut unter einigen Einschränkungen. Das hat auch Auswirkungen auf den traditionellen Umtrunk in der Rastatter Innenstadt an Silvester. Zwar sind in diesem Jahr Restaurants geöffnet, dennoch wird es keine extra Veranstaltungen und kein Straßenverkauf von Getränken in der Herrenstraße beim Schloss geben. Die Polizei wird darauf achten, dass es zu keinen Menschenansammlungen kommt.
Feuerwerk und Silvesterböller wird es zu diesem Jahreswechsel auch in Horb am Neckar nicht geben. Denn im Bereich des Bahnhofsvorplatzes, auf Platanenallee mit Turnierwiese, dem Flößersteg und des Flößerwasens ist das Abbrennen von Pyrotechnik verboten. In unmittelbarer Nähe, also in einem Radius von 150 Metern rund um Kirchen, Krankenhäuser und Altenheime sind Silvesterfeuerwerke grundsätzlich untersagt. Ebenso untersagt ist das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Ein verstoß gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen wird mit einem Bußgeld bestraft. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Der NABU Baden-Württemberg weist unterdessen darauf hin, dass es auch ein stimmungsvolles Silvester ohne Raketen geben kann. Schaue man in andere Länder Europas, gehe es dort in der Silvesternacht traditionell ruhiger und besinnlicher zu. Beispielsweise mit einem schönen Abendessen im kleinen Kreis, einer langen Spielenacht, einem Fackelspaziergang sowie einem Abend an Lagerfeuer oder Feuerkorb. Vom Verzicht auf Silvester-Böller profitieren hingegen viele Tiere in Wald und Flur: Wild- und Haustiere sowie Vögel würden unter den Knallern leiden und dürften sich freuen, wenn sie in diesem Jahr ausbleiben. Außerdem führen Feuerwerke zu einer großen Lärmbelästigung und Luftverschmutzung. Sie schädigten die Umwelt, verursachten viel unnötigen Müll und tonnenweise Feinstaub.