Karlsruhe (pol/lk) – Wer sein Fahrzeug im Winter im Freien parkt, muss am nächsten Morgen mit vereisten Scheiben rechnen. Und wenn es morgens mal wieder schnell gehen muss, macht man sich das Enteisen der Scheibe häufig einfach und kratzt lediglich einen kleinen Sichtbereich, ein sogenanntes „Guckloch“, frei. Die Straßenverkehrsordnung schreibt jedoch beim Führen eines Kraftfahrzeuges eine uneingeschränkte Sicht durch sämtliche Scheiben vor. Darauf macht die Karlsruher Polizei aus aktuellem Anlass aufmerksam.
Wer nicht alle Scheiben von Eis befreit, muss mit einem Bußgeld rechnen, da er durch die eingeschränkte Sicht das Unfallrisiko erheblich erhöht. Außerdem tragen Sie bei eingeschränkter Sicht die Verantwortung für Sach- und/oder Personenschaden, falls es aufgrund dessen zu einem Unfall kommt. Eine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall wird somit vor Fahrantritt in Kauf genommen. Das kann sich auch auf den Versicherungsschutz der Kaskoversicherung auswirken. Daher hat die Polizei Karlsruhe nützliche Tipps, um sicher durch den Winter zu kommen: