In dem Verfahren geht es um Sozialabgaben von mehr als 24 000 Euro, die der 68-Jährige in den Jahren 2016 und 2017 in elf Fällen nicht ordnungsgemäß für Aushilfen in seinem Unternehmen abgeführt haben soll. Auch hatte er sogenannte Entladehilfen – Menschen, die beim Abladen von Waren halfen und dafür ein «Trinkgeld» bekommen haben sollen – den Vorwürfen zufolge nicht angemeldet. Den entstandenen Schaden hat er inzwischen beglichen.
Einspruch gegen Strafbefehl
Zu der Verhandlung war es gekommen, weil Gögel Ende vergangenen Jahres einen vom Amtsgericht Pforzheim in dieser Angelegenheit verhängten Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Er hätte eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 195 Euro, insgesamt 27 300 Euro, zahlen müssen. Damit wäre Gögel vorbestraft gewesen. Er legte Einspruch ein.
Gögel musste zurücktreten
Gögel war von 2003 an selbstständiger Speditionskaufmann und Geschäftsführer in Sulz am Neckar (Landkreis Rottweil); später verlegte er den Sitz seiner Firma nach Tiefenbronn im Enzkreis. Zum Ende des Jahres 2017 löste er seine Spedition auf. Wegen der Schwarzarbeitsvorwürfe war Gögel Ende 2022 nach fünf Jahren vom Fraktionsvorsitz zurückgetreten. Seither ist er einfacher Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Enz. Sein Nachfolger an der AfD-Fraktionsspitze ist Anton Baron.