Stuttgart (dpa/lk) – Maskenpflicht, Mindestabstand und Corona-Tests – Bei Abitur- und Zwischenprüfungen setzt das baden-württembergische Kultusministerium auf strenge Regeln in den Schulen.
Bei Prüfungen in einem Pandemie-Schuljahr steht der Infektionsschutz an erster Stelle. Das gilt auch für die Abitur- und Zwischenprüfungen, die im Südwesten am 4. Mai starten. Wie das Kultusministerium am Mittwoch in Stuttgart mitgeteilt hat, werden Corona-Tests vor den Prüfungen an allgemeinbildenden Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien angeboten. Nicht getestete Schüler müssten ihre Prüfungsarbeiten in einem anderen Raum schreiben als die bereits negativ getesteten Prüflinge. Die Schulen sollten daher zusätzlich ausgestattete Räume und eine entsprechendes Aufsichtspersonal organisieren. Zudem gelte in allen Prüfungsräumen ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sei während der Prüfungen obligatorisch. «“um Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden, wodurch „Maskenpausen“ für die Schülerinnen und Schüler möglich sind“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Schülern sollen demnach auch darüber hinausgehende „Tragepausen“ während der Prüfungszeit im Freien oder in dafür vorgesehenen Räumen ermöglicht werden. Alle Schüler, die sich der zweimal in der Woche angebotenen Tests unterziehen, erfüllen die Voraussetzung zur Teilnahme in der Gruppe der Getesteten – „unabhängig davon, an welchen Wochentagen der jeweiligen Prüfungswoche die Prüfungen stattfinden“, heißt es weiterhin vom Ministerium.
Zeige sich bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis, ist die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie an schriftlichen Leistungstests nicht möglich. Die jungen Frauen und Männer müssten dann bei einem Ersatztermin geprüft werden. Dies gelte indes nicht, wenn das zunächst positive Testergebnis eines Schnelltests durch einen negativen PCR-Test widerlegt wird. In diesen Fällen erfolgt die Probenentnahme durch medizinisches Personal, ausgewertet werden die Tests durch Labore. Der Nachweis über einen negativen Schnelltest könne auch durch einen sogenannten „Bürgertest“ erfolgen. Dabei handelt es sich um PoC-Antigen-Tests, die alle Bürger auf Kosten des Bundes in Anspruch nehmen könnten.