Stuttgart/Karlsruhe (dpa/lk) – Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes müssen Geimpfte und Genesene in Baden-Württemberg künftig auch in Zoos und an Skiliften einen negativen Test vorweisen können.
Eine Testpflicht nach dem sogenannten 2G-plus-Prinzip – für Geimpfte und Genesene – gibt es ab Samstag auch in Zoos und an Skiliften. Außerdem in Theatern und Opern, bei Stadtführungen und in Museen sowie unter anderem in Freizeitparks, Bädern, Solarien und Fitnessstudios sowie Saunen. Das geht aus der Corona-Verordnung hervor, die die Landesregierung von diesem Samstag an in Kraft setzen will. Bekannt waren bereits die Verbote für Weihnachtsmärkte, die Einschränkungen für Fußballspiele und die Testpflicht für die Gastronomie.