Landau (dk/pm) – Die Stadt Landau hat Ende vergangenen Jahres die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet von der Polizei übernommen. Seitdem wird regelmäßig der Autoverkehr „geblitzt“. Zur neuen Aufgabe gehören aber auch gemeinsame Radfahrkontrollen.
Die Radfahrkontrollen finden in den meisten Fällen ohne Vorankündigung statt und konzentrieren sich jeweils auf verschiedene Kontrollpunkte, z.B. die Fußgängerzone, die Rhein- und die Ostbahnstraße sowie Einbahnstraßen und Brücken. Aber auch im Rahmen der täglichen Streifengänge führt der kommunale Vollzugsdienst – neben seinen vielen anderen Aufgaben – regelmäßig Radfahrkontrollen durch.
In der zurückliegenden Woche wurde an mehreren Tagen vor allem der Radverkehr in Fußgängerzone kontrolliert. „Das ist mit die häufigste Kritik, die im Zusammenhang mit dem Radverkehr in
unserer Stadt an uns herangetragen wird: dass Fahrradfahrende verbotenerweise in der Fußgängerzone unterwegs sind.“, informiert Ordnungsdezernent Lukas Hartmann. Bei den jüngsten Kontrollen wurden nun rund 30 Radfahrenden „erwischt“. Vorerst wurden diese aber lediglich verwarnt.
Die Stadt Landau weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass auch beim Radfahren die Straßenverkehrsordnung stets zu beachten ist. So dürfen Gehwege, die nicht für den Radverkehr freigegeben wurden, von Erwachsenen nur befahren werden, wenn diese ein Kind bis 10 Jahren begleiten. Einbahnstraßen sind für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nur dann frei, wenn dies durch ein Verkehrszeichen zugelassen ist. Radwege dürfen nur in der zugelassenen Fahrtrichtung befahren werden. Und: In Landau ist das Radfahren in der Fußgängerzone lediglich von Montag bis Samstag zwischen 18:30 und 11:00 Uhr sowie an Sonntagen erlaubt.