Rülzheim (pol/jw) – Gestern gegen 17 Uhr konnte eine Streife der Polizeiinspektion Germersheim einen Rollerfahrer ohne Helm in Rülzheim sichten und einer Verkehrskontrolle unterziehen.
Bei der Verkehrskontrolle eines Rollerfahrers wurde festgestellt, dass der 17-jährige Rülzheimer nicht nur keinen Helm trug, sondern auch nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Die Begründung des 17-Jährigen aus Rülzheim, wieso er keine Fahrerlaubnis besitze, war so einfach wie verblüffend: „Rollerfahren sei wie Radfahren – nur eben mit Gas“. Und fürs Radfahren benötige man nun mal keine Fahrerlaubnis.
Da die Rechtslage hier eindeutig ist, wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.