Rheinland-Pfalz (dpa/svs) – Nach Baden-Württemberg hebt jetzt auch Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf. Die Regelung gilt ab Samstag. Wer Corona hat, darf künftig mit Maske vor die Tür. Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen werde zugleich aber dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden.
Anstelle der Isolationspflicht gelten ab Samstag unter anderem folgende Regeln in Hessen: Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren bestehe mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel könne die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
Zugleich werde dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen, erklärte die Landesregierung. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind. Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein die Regelung einer mindestens fünftägigen Isolation bei einer Corona-Infektion aufgehoben.