Region Pfalz (pol/dk) – Im Rhein-Pfalz-Kreis wurde ein Mann in eine psychatrische Klinik gebracht – und das nur 6 Tage nach seiner Gefängnisentlassung. Die Polizei warnt derweil vor der Verbreitung von Falschinformationen.
Nachdem ein 35-Jähriger am 24.05.2024 nach Verbüßung seiner Haftstrafe entlassen wurde, nahmen Polizeikräfte den Mann am Donnerstagmittag (30.05.2024) in seinen Wohnräumen in Gewahrsam. Bei einer Kontrolle durch Polizeikräfte am Donnerstagmittag war er stark alkoholisiert und äußerte Drohungen. Er zeigte sich aggressiv und beleidigte einen Polizeibeamten. Der 35-Jährige wurde durch Polizeikräfte in Gewahrsam genommen und in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.
Der 35-Jährige ist u.a. wegen Körperverletzungen und Raub polizeibekannt. Da nicht auszuschließen ist, dass der Mann nach seiner Entlassung erneut straffällig werden könnte, wurden auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes gefahrenabwehrende Maßnahmen beschlossen. Darüber hinaus wurden in einem gerichtlichen Führungsaufsichtsbeschluss Weisungen festgelegt, die der Gefahrenabwehr dienen und von dem Betroffenen zu befolgen sind. Festgestellte Verstöße werden von der Polizei der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Noch während der Haft wurde bei dem 35-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt von Polizeikräften eine sogenannte Gefährderansprache durchgeführt und unmittelbar am Tag der Haftentlassung erneut. Durch polizeiliche Gefährderansprachen sollen Personen durch eine gezielte Ansprache von der Begehung von Straftaten oder gefahrenverursachenden Handlungen abgehalten werden. Ebenso wurde der Mann erkennungsdienstlich behandelt und wird seit der Haftentlassung engmaschig täglich von Polizeikräften kontrolliert.
Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang sich nicht an der Verbreitung von Gerüchten zu beteiligen. Teilen Sie keine spekulativen Informationen über soziale Netzwerke. Wir nehmen Ihre Ängste und Sorgen sehr ernst. Denn wir wollen, dass Sie nicht nur sicher sind, sondern sich auch sicher fühlen. Polizeikräfte werden den Mann auch nach einer Entlassung aus der Klinik weiterhin engmaschig überprüfen. Darüber hinaus stehen wir in engem Kontakt mit allen beteiligten Behörden und prüfen fortlaufend alle rechtlich möglichen Maßnahmen