Rastatt (pm/lk) – Vergangene Woche hat der Ordnungsdienst der Stadt Rastatt körpernahe Dienstleister und Gastronomiebetriebe auf die Corona-Vorgaben überprüft – zum Teil mit erheblichen Beanstandungen.
Die derzeit hoch dramatische Corona-Infektionslage hat landesweit längst die Alarmstufe II ausgelöst, verbunden mit zahlreichen Regelungen und Einschränkungen. In der vergangenen Woche hat der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Rastatt schwerpunktmäßig Betriebe der sogenannten körpernahen Dienstleistungen, wie Friseure, Kosmetikstudios oder Sonnenstudios kontrolliert. Außerdem wurde die Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung in Gastronomiebetrieben überprüft.
Insgesamt überprüften die Kontrolleure 54 Betriebe, darunter 16 Friseure, sechs Kosmetik- und Massagestudios, drei Wettbüros, drei Sonnenstudios und 26 Gastronomiebetriebe. In 17 Betrieben gab es zum Teil erhebliche Beanstandungen. So fand teilweise gar keine Kontrolle der 2G- beziehungsweise 3G-Regelung statt. Die meisten Verstöße entstanden aber bei der Kontaktnachverfolgung und fehlerhafter oder gar nicht vorhandener Listen. Gegen alle beanstandeten Betriebe wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Zusätzliche Kontrollen in Gastronomiebetrieben gab es in Rastatt während der landesweiten Schwerpunktaktionen am 25. und 26. November. Hier mussten die städtischen Ordnungshüter fünf Verstöße mit einem Bußgeld ahnden. Viele Betriebe erfüllten hingegen sämtliche Vorgaben vorbildlich, betont Ordnungsdienst-Leiter Sven Severing. Auch in den kommenden Wochen solle weiter kontrolliert werden. Beanstandete Betriebe müssen sich auf Nachkontrollen einstellen.