Rastatt (pm/lk) – Nachdem gestern der Stadtkreis Baden-Baden den Inzidenzwert von 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten hatte, zieht der Landkreis Rastatt nach.
Alle Schulen im Landkreis Rastatt können ab Freitag verbindlich in den Wechselunterricht zurückkehren. Gemäß dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg können die Schulen aus organisatorischen Gründen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen. „Diese können sie nutzen, wenn die Rückkehr zum Wechselunterricht nach dem Ablauf der Frist aus organisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnispflichtige Kindertagespflege können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ebenfalls wieder ab 7. Mai aufnehmen. Sie sind von der Übergangsfrist nicht betroffen.
Folgende Einrichtungen bleiben geschlossen: außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt leben sowie von Paaren in einer festen Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.
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